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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Kraftfahrzeughilfe

Viel zu wenige kennen diese Leistung der Rentenversicherung

Kraftfahrzeughilfe - dabei werden wohl viele an einen Automobilclub denken. Doch weit gefehlt: Es handelt sich um eine der weniger bekannten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Sozialversicherung. Die Kfz-Hilfe gehört zu den wichtigsten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Sozialversicherungsträger geben dabei Hilfen, um die Arbeitsfähigkeit von gesundheitlich eingeschränkten Menschen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse zu einem KfZ?

Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Behinderte (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent). Voraussetzung ist, dass der Betroffene wegen Art oder Schwere seines Handicaps für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf die Benutzung eines eigenen Autos angewiesen ist.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Im Regelfall wird die Beschaffung eines Fahrzeugs mit bis zu 9.500 Euro  gefördert. Wenn die Behinderung es erforderlich macht, kann im Einzelfall aber auch ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und kann bei höheren Einkommen ganz entfallen. Alleinstehende Behinderte können bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von gut 1.900 Euro noch zumindest eine Teilförderung in Höhe von 1.710 Euro für die Neuanschaffung eines Autos erhalten.

Kraftfahrzeughilfe: Wie hoch ist der Fördersatz?
Bei einem Nettoeinkommen von            Förderung
0 Euro - 1.022,009.500,00
1.023,00 - 1.150,008.360,00
1.151,00 - 1.278,007.220,00
1.279,00 - 1.406,006.080,00
1.407,00 - 1.533,004.940,00
1.534,00 - 1.661,003.800,00
1.662,00 - 1.789,002.660,00
1.790,00 - 1.917,001.710,00

Muss in jedem Fall ein Neuwagen angeschafft werden?

Nein. Auch ein Gebrauchtwagen wird gefördert. Der Wagen muss dann allerdings noch mindestens halb so viel wert sein wie ein entsprechender Neuwagen.

Was gilt, wenn der Wagen wegen einer Behinderung angepasst werden muss?

Die notwendigen Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung (z.B. ein schwenkbarer Fahrersitz), ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und Reparatur werden zusätzlich voll übernommen - ohne Einkommensprüfung. Darüber hinaus können auch Zuschüsse zur Erlangung eines Führerscheins gewährt werden.

Besteht auf die Leistungen ein Rechtsanspruch?

Ja. Es handelt sich nicht um Almosen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann verweigerte Leistungen auch vor Gericht einklagen. Zuständig sind die Sozialgerichte.

Bei welcher Stelle wird die Kraftfahrzeughilfe beantragt?

Die Leistungen werden - je nach Zuständigkeit im Einzelfall - vorwiegend von den Trägern der gesetzlichen Renten, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge gewährt. Für gehandicapte Arbeiter und Angestellte mit weniger als 15 Arbeitsjahren sind die Arbeitsagenturen zuständig. Ab mindestens 15 Arbeitsjahren liegt die Zuständigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung. Letztere hat 2009 knapp 4.000 Anträge auf Kraftfahrzeughilfe bewilligt. Einzelheiten regelt dabei die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

Wie soll man tun, wenn man nicht genau weiß, welche Stelle für die Kraftfahrzeughilfe zuständig ist?

Dann kann man sich an eine der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger wenden. Die nächstliegende Stelle findet man unter www.reha-servicestellen.de. Wichtig zu wissen: Wer sich zunächst an die "falsche" Stelle wendet, muss deswegen keine Nachteile befürchten. Der angegangene Kostenträger muss  innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er für Ihren Antrag zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, so muss der den  Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterleiten.

Gibt es für Behinderte auch beim KfZ-Händler Rabatte?

Ja. Und zwar gar nicht so niedrige. Wie hoch die Rabatte sind, hat der Bund behinderter Auto-Besitzer erhoben. Danach gibt es die größten Preisnachlässe bei Nissan und Renault. Behinderte können die entsprechenden Wagen bis zu ein Viertel billiger bekommen. Mehr Informationen hierzu findet man unter www.bbab.de.

Und was gilt bei der Kraftfahrzeugsteuer?

Auch da gibt es einen Nachteilsausgleich für Behinderte. Sie können gegebenenfalls von der Steuer befreit werden. Dies gilt dann, wenn im Behindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H", oder "BL" aufgeführt sind. Mit "G"  haben die Betroffenen Anspruch auf eine halbe Steuerbefreiung.

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Autor: Rolf Winkel

Zuletzt aktualisiert am 13.10.2011

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