Minijobs: Eine saubere Sache
Wer seine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, geht ein hohes Risiko ein. Neben Strafen drohen auch finanzielle Konsequenzen. Die Lösung bringt der Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale.
Fast fünf Millionen Menschen hierzulande haben ausschließlich einen Minijob. Weitere 2,2 Millionen nutzen Minijobs als Möglichkeit neben dem Hauptberuf bis zu 400 Euro im Monat brutto für netto zusätzlich zu verdienen.
Allein in mehr als vier Millionen Privathaushalten putzen, waschen und bügeln zumeist Frauen zu hunderttausenden - die meisten von Ihnen schwarz. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln sind 95 Prozent der Haushaltshilfen nicht angemeldet. Viele Privatleute scheuen offenbar den scheinbaren bürokratischen Aufwand oder die Mehrkosten, wenn sie die Schwarzarbeit ihrer "Perle" legalisieren. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag der Minijob-Zentrale gaben ein Viertel der Befragten an, Schwarzarbeit vorzuziehen, um Geld zu sparen.
Sicherheit für wenig Geld
"Viele wissen scheinbar nicht, wie gering die Mehrkosten sind", sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie belaufen sich auf lediglich 14,27 Prozent der Lohnsumme (siehe Kasten). Auch das Anmeldeverfahren ist mehr als einfach. Dazu muss der "Arbeitgeber" lediglich ein einseitiges Formular - den sogenannten Haushaltsscheck - ausfüllen.
Das Formular kann auf der Website der Minijob-Zentrale heruntergeladen oder aber auch direkt online ausgefüllt werden. ihre-vorsorge.de bietet eine Ausfüllhilfe dazu.
| Umlage | Beitrag in % |
|---|---|
| Krankenversicherung | 5 |
| Gesetzliche Rentenversicherung | 5 |
| Einheitliche Pauschsteuer (bei Verzicht auf Vorlage einer Lohnsteuerkarte) | 2 |
| Gesetzliche Unfallversicherung | 1,6 |
| Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz | 0,67 |
| Summe | 14,27 |
Vorteile
Angemeldete Haushaltshilfen sind
- offiziell unfallversichert,
- erwerben Rentenansprüche,
- bekommen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und haben
- Anspruch auf unbezahlten Urlaub.
Auch der Arbeitgeber profitiert von der Anmeldung:
Wenn die Haushaltshilfe krank wird, zur Kur muss oder ein Kind bekommt und der Arbeitgeber den Arbeitslohn weiter zahlen muss, erstattet die Minijob-Zentrale 80 Prozent der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und 100 Prozent des fälligen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Darüber hinaus beteiligt sich auch das Finanzamt mit Steuerzuschüssen an der Haushaltshilfe.
Die gesamten Kosten für die Haushaltshilfe - dazu gehören das Arbeitsentgelt, die Umlagen und die Kosten für die Unfallversicherung - sind mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar bis zu 510 Euro/jährlich.
Beispiel: Die Haushaltshilfe verdient 100 Euro monatlich. An die Minijob-Zentrale sind 14,27 Prozent hiervon, also 14,27 Euro, zu überweisen. Der Gesamtaufwand beträgt somit 114,27 Euro im Monat beziehungsweise 1.371,24 Euro im Jahr. Der Privathaushalt erhält hiervon 20 Prozent und damit 274,25 Euro als Steuergutschrift. Vom jährlichen Aufwand - 1.371,24 Euro - bleiben nach Abzug der Steuergutschrift - 274,25 Euro - somit nur noch 1.096,99 Euro übrig. Hätte der Privathaushalt die Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, hätte er bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 100 Euro jährlich 1.200 Euro aufgewandt, also über hundert Euro mehr. Der ehrliche wird belohnt, er hat in diesem Beispiel mehr als hundert Euro zusätzlich in der Geldbörse.
Lastschriftverfahren
Die Steuervergünstigung gibt es jedoch nur dann, wenn Arbeitgeber das vorgeschriebene Haushaltsscheckverfahren nutzen. Mit diesem Haushaltsscheck melden sie ihre geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijob-Zentrale an und erteilen gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Sozialbeiträge. Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht diese halbjährlich im Lastschriftverfahren ein.
Steuerlich begünstigt ist die Haushaltshilfe immer dann, wenn sie Aufgaben erfüllt, die "sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden". Darunter versteht der Gesetzgeber klassische Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Putzen, Waschen. Außerdem gehören auch die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen dazu. Begünstigt sind aber nur Tätigkeiten, die im Haushalt erledigt werden. So muss eine Bügelfrau zum Bügeln ins Haus kommen - bringt man die Hemden zu ihr, gibt es keine steuerliche Vergünstigung.
Grundsätzlich gilt: Absetzbar sind die Kosten immer nur dann, wenn sie nicht mit anderen Steuervorteilen kollidieren. Sind die Kosten also - wenn auch nur theoretisch - an anderer Stelle steuerlich absetzbar, dann kommt die beschriebene Vergünstigung für die Haushaltshilfe nicht infrage.
Beispiel: Die Haushaltshilfe betreut die Kinder. Die anteiligen Kosten können dann zu zwei Drittel als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abgesetzt werden, aber nicht mehr als Kosten für eine Haushaltshilfe.
Risiken der Schwarzarbeit
Illegale Beschäftigung ist ungünstig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer verzichtet unter anderem auf
- Rentenversicherung,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- Mutterschaftsgeld.
Der Arbeitgeber muss ohne staatliche Unterstützung wie zum Beispiel Steuervorteile auskommen.
Hat die Haushaltshilfe einen Arbeitsunfall, könnte die gesetzliche Unfallversicherung die entstandenen Kosten vom Arbeitgeber zurückfordern. Dies gilt übrigens nicht nur, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung des Arbeitgebers verunglückt, sondern auch schon auf dem Weg zum Arbeitsplatz.
Außerdem drohen weitere Konsequenzen: Wer eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig. Schwarzarbeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Die zahlt im Ernstfall nicht die Putzhilfe, sondern der Arbeitgeber.
Neue Zahlen
Nach dem aktuellen Quartalsbericht der Minijob-Zentrale waren am 30. Juni dieses Jahres 217.000 geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten angemeldet. Das sind 50 Prozent mehr als 2007. Mehr als 91 Prozent der angemeldeten Haushaltshilfen waren Frauen.
- Helfer im Hintergrund
Interview mit Ulrich Pott, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. - www.minijob-zentrale.de
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs.
- Ausfüllhilfe Haushaltsscheck
So melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an. Ein einfaches Verfahren.





