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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Minijobs plus x

Minijobs sind für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Sie zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung. Dabei können sich schon kleine Summen richtig lohnen.

"Mehr als zehn Stunden pro Woche kann ich nicht jobben. Da passt eben mein Minijob genau." Das erklärt Petra K,  Mutter von zwei Kindern im Kindergartenalter. Sie hilft zweimal in der Woche je fünf Stunden in einem Buchladen aus. Dabei verdient sie genau 400 Euro im Monat. Solche geringfügigen Beschäftigungen sind für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Daher gehen hiervon in der Regel keinerlei Abzüge ab. Das Geld kann Petra K. brutto für netto kassieren.

Petra K. kann noch von Glück sagen. Immerhin verdient sie - umgerechnet - rund 9,30 Euro pro Stunde. Für Minijobs ist das viel. Denn hier werden vielfach Dumpinglöhne gezahlt. Das stellt auch die Gleichstellungskommission fest. Darüber hinaus bekommt Petra K. auch Urlaub - und im Urlaub wird der Lohn fortgezahlt. Darauf haben zwar alle Minijobber Anspruch. Doch viele Arbeitgeber halten sich nicht hieran.

Nachteile der Sozialversicherungsfreiheit

Unter den etwa sieben Millionen Mini-Jobbern sind fast 4,5 Millionen Frauen. Darunter viele Mütter wie Petra K. Die kleinen Jobs können sie mit der Kindererziehung vereinbaren. Allerdings: Sie können krank oder schwanger werden oder ihre Arbeit verlieren. Dann bekommen sie die Nachteile der Sozialversicherungsfreiheit zu spüren. Denn für sie gibt es kaum Schutz der Sozialversicherungen - jedenfalls wenn sie nur den Minijob haben. Kein Arbeitslosengeld. Kein Krankengeld. Kaum Mutterschaftsgeld. Und in der Regel nur geringe Rentenansprüche. Unfallversicherungsschutz besteht hingegen schon ab dem ersten Euro, also auch bei Minijobbern.

Pluspunkte für einen Euro mehr

Doch aus einem 400-Euro-Job kann ein 401-Euro-Job werden. Dann sieht es schon ganz anders aus. Mit Einkünften von 401 Euro pro Monat sind die Jobber/innen voll sozialversichert. Nach zwölf Beschäftigungsmonaten haben sie Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 - wenn der Job verloren geht. Sie bekommen dann 209,10 Euro pro Monat - bei Steuerklasse I oder IV und mit Kind. Wer einen 400-Euro-Job verliert, geht dagegen bei der Arbeitsagentur leer aus.

Im Krankheitsfall können 401-Euro-Jobber 246 Euro Krankengeld pro Monat bekommen - und zwar bis zu 78 Wochen lang. Nicht so bei Minijobbern: "Bei geringfügig Beschäftigten sieht der Gesetzgeber nun mal kein Krankengeld vor. Denn sie sind nicht pflichtversichert. Dies gilt jedoch nur für allgemeine Erkrankungen. Bei Wege- oder Arbeitsunfällen besteht sehr wohl Anspruch auf Verletztengeld der Unfallversicherung, wie bei Vollbeschäftigten." Das erklärt Christian Schirk von der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Das ist bundesweit die zentrale Stelle für geringfügige Beschäftigungen. Der Grundsatzmitarbeiter fügt aber hinzu: "Auch Minijobber haben Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber - wie alle Arbeitnehmer." Gerade in Kleinbetrieben, die häufig Minijobber beschäftigten, werde dies oft nicht beachtet. Die Minijob-Zentrale "arbeite aber daran, dieses in der Öffentlichkeit bekannt zu machen".

Auch bei Schwangerschaft sind 401-Euro-Jobberinnen im Vorteil: Sie bekommen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung als Mutterschaftsgeld 13 Euro pro Kalendertag. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen nach der Entbindung (bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung). Die Krankenkasse zahlt für diese Zeiten insgesamt mindestens 1.287 Euro. Auch das ist "für Minijobber nicht vorgesehen", sagt Schirk. Für geringfügig Beschäftigte gibt es in der Regel stattdessen lediglich einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt - auf Antrag. Für die Zeiten von schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverboten wird aber auch Minijobberinnen ihr Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt.

"Aufstocken" mehrt Ansprüche auf Rente

Weiterhin sind 401-Euro-Jobber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das bringt einen Anspruch auf die staatliche Förderung eines Riester-Vertrags. Und gegebenenfalls eine Mini-Altersrente. Darüber hinaus werben sie auch einen Anspruch auf Reha-Leistungen und eine Erwerbsminderungsrente.

Allerdings können auch 400-Euro-Minijobber vollwertige Ansprüche in der Rentenversicherung erwerben. Hierzu müssen sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Und sie müssen den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung aufstocken. Insgesamt muss dann der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung erreicht werden (19,9 Prozent). Minijobber im gewerblichen Bereich müssen damit 4,9 Prozent Eigenanteil (Arbeitgeberbeitrag = 15 Prozent) entrichten. Bei Jobbern in Privathaushalten sind des 14,9 Prozent (Arbeitgeberbeitrag = 5 Prozent).

Abgaben beim 401-Euro-Job

Den Versicherungsschutz gibt es beim 401-Euro-Job allerdings nicht kostenlos.
401-Euro-Jobber müssen Sozialabgaben zahlen - anders als geringfügig Beschäftigte. Bei den Beiträgen gibt es aber bei Jobs bis 800 Euro einen Rabatt. Trotz voller Leistungen fallen also nur verminderte Beiträge an. Bei 401 Euro Monatsverdienst sind es derzeit 42,15 Euro pro Monat. Zudem wird das Arbeitseinkommen auch grundsätzlich steuerpflichtig. Das ist anders und schlechter als beim Minijob. Steuern werden dann aber in der Regel nur für diejenigen fällig, die einen besser verdienenden Ehepartner haben. Bei Steuerklasse V fallen derzeit 35,75 Euro Lohnsteuer an. So viel muss monatlich vorausgezahlt werden.

Und auch dabei ist wichtig: Der volle Werbungskostenpauschbetrag von inzwischen 1.000 Euro gilt auch für 401-Euro-Jobber. Bei Einkünften von 4.812 Euro im Jahr sind also nur 3.812 Euro zu versteuern.

Spareffekt auch für den Arbeitgeber

Auch für Petra K.'s Chef würde sich der Wechsel zum 401-Euro-Job lohnen. Bei einem 400-Euro-Job muss dieser nämlich monatlich 120 Euro für die Pauschalsteuer und die Sozialversicherung abführen. Bei einem 401-Euro-Job sind es nur 79,10 Euro im Monat. Petra K.’s Chef könnte ihren Lohn also um einen Euro erhöhen - und würde hierdurch rund 40 Euro pro Monat bei der Sozialversicherung sparen.

Das gilt allerdings nur, wenn Frau K. mit 360 Euro Netto einverstanden ist. Will sie 400 Euro wie beim Minijob haben, muss sie 460 Euro brutto verdienen. Dann belaufen sich die Kosten für den Chef auf 150 Euro - 30 mehr als beim Minijob.

Mehr zum Thema

  • Internetseite der Minijob-Zentrale: www.minijob-zentrale.de
    Servicerufnummer der Minijob-Zentrale: 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 Cent pro Min; höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen)
  • Ausfüllhilfe Haushaltsscheck
    Eine Haushaltshilfe im Privathaushalt auf Minijob-Basis lässt sich binnen weniger Minuten mit dem so genannten Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Eine Ausfülhilfe gibt es auf ihre-vorsorge.de

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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Autor: Rolf Winkel

Zuletzt aktualisiert am 28.02.2011

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