Minus zwei, plus eins
Spezieller Rentenzugang für Frauen und Arbeitslose fällt künftig weg. Neuer Weg kommt.
Offenbach (sth). Die Liste der gesetzlichen Altersrenten wird in absehbarer Zeit kürzer. Gibt es für rentenversicherte Beschäftigte bisher noch fünf verschiedene Zugangswege zum Ruhestand, so können nach 1951 geborene Arbeitnehmer nur noch unter vier Arten der Altersrente "wählen": der Regelaltersrente, der Altersrente für langjährig Versicherte, der zum Jahresbeginn neu eingeführten Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für die meisten Beschäftigten ergibt sich die Art der Rente gewissermaßen automatisch, da jede Form der Altersrente an bestimmte Bedingungen gebunden ist (siehe Tabelle unten).
Zwei Wege zum Ruhestand fallen in den kommenden Jahren weg: die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Das schlägt sich auch in den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherer nieder: Gingen 1995 noch fast 295.000 ältere Arbeitnehmer nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit oder nach einer Altersteilzeitphase in Rente, waren es 2010 nur noch etwa 68.600 - ein Rückgang um mehr als 75 Prozent.
Auch die Altersrente für Frauen, die mindestens 15 Beitragsjahre nachweisen können, davon mehr als zehn Jahre nach dem 40. Lebensjahr, verliert seit Jahren an Bedeutung. Wechselten im Jahr 2000 noch mehr als 235.000 weibliche Beschäftigte auf diesem Weg in den Ruhestand, waren es 2010 nur noch knapp 146.000. Das entspricht einem Rückgang von etwa 38 Prozent.
Neu: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mit Spannung blicken Rentenexperten darauf, wie viele Arbeitnehmer 2012 mit Hilfe der gerade neu eingeführten Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Rente gehen werden. Sie erlaubt weiterhin den Rentenbeginn mit 65 Jahren ohne Abschläge. Allerdings kommt sie nur für Arbeitnehmer in Frage, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre wegen Beschäftigung oder Berücksichtigungszeiten - etwa wegen Kindererziehung - nachweisen können. Zudem zählen Phasen wegen Arbeitslosigkeit bei den geforderten 45 Jahren nicht mit.
Fachleute der Rentenversicherung, die fünf Wirtschaftsweisen und der Sozialbeirat der Bundesregierung waren sich bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Rente mit 67 in diesem Punkt einig: Die neue Rentenart stellt einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung in der Rentenversicherung dar. Denn sie begünstigt Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer langen Versicherungszeit ohnehin eine überdurchschnittlich hohe Rente erwarten können. Zudem führt sie dazu, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung weniger stark sinkt als eigentlich möglich wäre. Die Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung hat deshalb zum Jahresbeginn erneut gegen diese Begünstigungsklausel protestiert.
| Voraus- setzungen | Regel- altersrente | Altersrente für langjährig Versicherte | Altersrente für Frauen |
|---|---|---|---|
| Mindestalter (vorzeitige Rente mit Abschlag) | 65 - 67 (ab Jahrgang 1947 steigend) | 63 | 60 |
| Normale Altersgrenze | 65 - 67 | 65 | 65 |
| Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang | - | - | 1951 |
| Wartezeit (Mindest-versicherungs- zeit) | 5 Jahre | 35 Jahre | 15 Jahre |
| Art der erforderlichen Versicherungs- zeit | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs- ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichti- gungszeiten | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs- ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs |
| Besonderheit | - | - | mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeit nach dem 40. Lebensjahr nötig |
| Voraus- setzungen | Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit | Altersrente für schwerbehinderte Menschen |
|---|---|---|
| Mindestalter (vorzeitige Rente mit Abschlag) | 63 | 60 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) |
| Normale Altersgrenze | 65 - 67 | 63 - 65 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) |
| Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang | 1951 | - |
| Wartezeit (Mindest-versicherungszeit) | 15 Jahre | 35 Jahre |
| Art der erforderlichen Versicherungszeit | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten |
| Besonderheit | entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach 58 J. und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit und innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge | Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend |
- Die Treppe zum Ruhestand wird länger
Link zur ihre-vorsorge.de-Grafik zur Rente mit 67 - www.deutsche-rentenversicherung.de
Link zur Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" der Deutschen Rentenversicherung - Forum
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