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Rentenanpassung 2010: Schwarze Null

Trotz eines gesunkenen Durchschnittsverdiensts bei den westdeutschen Beschäftigten bleiben die Bruttorenten stabil.

Enttäuschung oder Erleichterung? Die Rentenanpassung zum 1. Juli werden viele der etwa 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit gemischten Gefühlen betrachten. Zwar dürfen sie in diesem Jahr – erstmals seit 2006 – mit keiner Anhebung ihrer Bezüge rechnen. Auf der anderen Seite werden manche Ruheständler auch stabile Bruttorenten diesmal womöglich mit einem gewissen Verständnis zur Kenntnis nehmen, nachdem Forscher im Frühjahr vergangenen Jahres für 2010 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Minusanpassung prognostiziert hatten.

Die diesjährige Nullrunde können vor allem westdeutsche Rentnerinnen und Rentner als Gewinn oder „schwarze Null“ verbuchen. Denn gemäß der gesetzlich festgelegten Anbindung der Renten an die Lohnentwicklung bei den rentenversicherten Arbeitnehmern und Selbstständigen hätten Ruheständler, Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene aus den alten Bundesländern diesmal eigentlich eine Rentenkürzung hinnehmen müssen. So waren nach den vom Statistischen Bundesamt im März festgestellten Daten die Verdienste der Beschäftigten in Westdeutschland im vergangenen Jahr erstmals seit mehr als 50 Jahren gesunken - um 0,96 Prozent.

Ausweitung der Kurzarbeit

Ursache dieser Entwicklung war neben einer statistischen Umbuchung der Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung vor allem die massive Ausweitung der Kurzarbeit im vergangenen Jahr. Sie trug zwar erheblich zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei und verhinderte die massenhafte Entlassung qualifizierter Arbeitnehmer. Allerdings mussten die Betroffenen in den Betrieben während der Kurzarbeit oft erhebliche Lohneinbußen in Kauf nehmen. Dies führte in diesem Jahr für Westdeutschland zu einer Verringerung des Basis-Werts, der für die jährliche Rentenanpassung zugrunde gelegt wird.

Allerdings sind in diesem Wert auch Lohn- und Gehaltsteile enthalten, aus denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden – zum Beispiel Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Beamtenbezüge. Deshalb wird der Ausgangswert um die Veränderung der rentenversicherungspflichtigen Verdienste korrigiert. Für die Lohnentwicklung nicht berücksichtigt werden dagegen die Zusatzjobs („Ein-Euro-Jobs“) von Arbeitslosengeld-2-Empfängern.

Nachhaltigkeitsfaktor

In den neuen Ländern profitierten die Rentnerinnen und Rentner zwar von einer leicht positiven Lohnentwicklung bei den Beschäftigten - im Schnitt gab es 0,61 Prozent mehr als 2008. Allerdings wirkte sich für die ostdeutschen Rentner ebenso wie für ihre Altersgenossen im Westen erstmals seit 2007 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder negativ aus. Dieser Faktor berücksichtigt die Entwicklung des Zahlenverhältnisses zwischen Beitragszahlern und Rentnern. Da im vergangenen Jahr wieder mehr Beschäftigte in den Ruhestand traten als Arbeitnehmer einen Job aufnahmen, reduziert der Nachhaltigkeitsfaktor theoretisch mögliche Rentenzuwächse 2010 um 0,51 Prozent.

Erstmals seit drei Jahren macht sich in diesem Jahr auch der sogenannte Riester-Faktor wieder bei der Rentenanpassung bemerkbar. Er sorgt dafür, dass die seit 2002 schrittweise gestiegenen Kosten der Beschäftigten für ihre zusätzliche Altersvorsorge auch auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Nachdem der Riester-Faktor in den beiden vergangenen Jahr von der Bundesregierung ausgesetzt worden war, dämpft er theoretische Rentenzuwächse in diesem Jahr um weitere 0,64 Prozent.

Keinen Einfluss auf die Rentenanpassung hat in diesem Jahr der Rentenbeitragssatz. Da er inzwischen seit mehreren Jahren stabil bei 19,9 Prozent liegt, sorgt er für keine Veränderung bei der Berechnung des Anpassungssatzes.

Schutzklausel

Addiert man die Wirkung aller Faktoren in der Rentenanpassungsformel, so kommt man in diesem Jahr in den alten Bundesländern auf eine theoretische Rentenkürzung von 2,10 Prozent (siehe Grafik), in den neuen Ländern von 0,54 Prozent. Allerdings hätte in Ostdeutschland schon die seit mehreren Jahren geltende Schutzklausel eine Rentenminderung verhindert. In Westdeutschland wurde es dagegen erst durch die im vergangenen Jahr beschlossene Rentengarantie möglich, auf eine Negativanpassung zu verzichten.

Einen Wermutstropfen müssen die von einer Rentenkürzung verschonten Rentner allerdings hinnehmen: Alle seit 2005 nicht umgesetzten Dämpfungsmaßnahmen werden ab 2011 schrittweise nachgeholt. In jedem Jahr, in dem die Renten künftig rechnerisch steigen können, wird die Hälfte des möglichen Zuwachses mit den unterbliebenen Rentenminderungen verrechnet – bis der sogenannte Ausgleichsbedarf auf Null reduziert ist. Nach Berechnungen des Bundessozialministeriums beläuft sich dieser Bedarf derzeit auf 3,81 Prozent in den alten und 1,83 Prozent in den neuen Ländern.

  • Darstellung am Beispiel der Rentenanpassung zum 1. Juli 2010 (alte Bundesländer)

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Autor: Stefan Thissen

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010

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