Riester-Rente: Zulagen gestrichen
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen fordert in einigen Fällen Riester-Grund- und Kinderzulagen zurück. Sparer sollten jetzt ihren Vertrag prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Hilfe dazu gibt es kostenlos.
Brandenburg/München (mjj) Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 11. April verlangt der Bund von 1,5 Millionen Sparern Zuschüsse zur Riester-Rente zurück. Es handele sich um Fälle, in denen bei einer Prüfung festgestellt wurde, dass eine Zulagenberechtigung nicht bestand. Nach Informationen des bayerischen Senders wurden rund eine halbe Milliarde Euro zurückgefordert.
Komplexe Prüfung
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), bestätigte auf Anfrage dass Riester-Zulagen zurückgefordert wurden. Die Behörde aus Brandenburg an der Havel managt unter anderem die staatliche Förderung der Riester-Rente.
Zu der Rückforderung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet. Im letzten Jahr wurden Riester-Zulagenanträge aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 geprüft. Die von Sparern ausgefüllten Anträge sind die Grundlage für die Bewilligung der staatlichen Förderung. Prüfung und Auszahlung erfolgen dabei in einem standardisierten Verfahren. Ziel ist es, möglichst schnell die Anträge zu bearbeiten. Bei der Gewährung vertraut die Zulagenstelle zunächst den Angaben in den Formularen. Eine Prüfung erfolgt erst später.
Bei der Prüfung gleicht die Zulagenstelle unter anderem Daten mit Finanzämtern und Familienkassen ab. Dies sei erst im letzten Jahr möglich gewesen, da alle Beteiligten zunächst technische Voraussetzungen erfüllen mussten.
Bei Auflösung will der Staat seine Zulagen zurück
Die vom Bayerischen Rundfunk genannte Summe von einer halben Milliarden Euro, die zurückgefordert wurden, bestätigt der Leiter der Zulagenstelle Ulrich Stolz. Im Vergleich zu rund neun Milliarden Euro, die der Staat bereits ausgezahlt habe, sei die Summe aber relativ klein. "Rückforderungen von Altersvorsorgezulagen bei Riester-Verträgen erfolgen weit überwiegend in Fällen, in denen ein Anleger sein Guthaben schädlich verwendet hat. Der Anleger hat sein steuerwirksam gefördertes Altersvorsorgevermögen in diesen Fällen abgehoben und zu anderen als zu Altersvorsorgezwecken verwendet", erklärt Silke Bruns, Pressesprecherin des Bundesfinanzministeriums. Die Möglichkeit der Auflösung eines Riester-Vertrages hat der Gesetzgeber geschaffen, um Sparern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Da dann aber das gesparte Kapital nicht mehr garantiert für die Altersvorsorge zur Verfügung steht, verlangt der Staat seine Förderung zurück.
Die Angabe des Senders, dass 1,5 Millionen Sparer betroffen sein, relativiert Ulrich Stolz: "Uns sind zwar 1,5 Millionen Fälle bekannt. Dabei kann es aber sein, dass ein Sparer für die Jahre 2005, 2006 und 2007 die Zulagen zurückzahlen musste, ein anderer aber nur für ein Jahr. Die Zahl der betroffenen Sparer wird also etwa zwischen 500.000 und 1,5 Millionen hoch sein". Insgesamt wurden seit 2011 über 14 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen.
Prüfen, wer ewig Zulagen will
Claudia Weidig, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, rät Sparern ihren Vertrag mindestens einmal jährlich zu prüfen. Viele Sparer haben einen Dauerzulagenantrag gestellt. Der Riester-Anbieter beantragt dann jedes Jahr die Zulagen auf Basis der Angaben im Vertrag. Das erspart Arbeit mit den Formularen, hat aber auch seine Tücken: Denn wenn sich Familienverhältnisse oder die Einkommen im Haushalt ändern, hat das auch Auswirkungen auf die staatliche Förderung - im Guten wie im Schlechten. So "belohnt" der Staat ein Neugeborenes mit einer zusätzlichen Kinderzulage für die Eltern von bis zu 300 Euro pro Jahr - und das bis zu 25 Jahre lang. Nur wissen muss das die Zulagenstelle, sonst kann sie keine Zulagen ausschütten. In einigen Fällen droht der Entzug der Zulagen. Einzahlungen können nicht rückwirkend erhöht werden, wohl aber noch in diesem Jahr. Viele Anbieter akzeptieren Einmalzahlungen damit Sparer die vollen Zulagen erhalten. Sparer, die noch keinen Zulagenantrag gestellt haben, können bis zum Ende des zweiten Jahres nach Abschluss die Formulare ausfüllen.
In diesen Fällen sollten Sparer ihren Vertrag besonders genau prüfen:
- Wegfall des Kindergeldes: Der Erhalt einer Kinderzulage ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt. Fällt das Kindergeld weg, besteht auch kein Anspruch mehr auf die Kinderzulage in der Riester-Rente und die beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
- Veränderung der Familienkasse: Ändert sich durch einen Umzug die zuständige Familienkasse, muss der Zulagenantrag geändert werden.
- Neue Familienverhältnisse: Bei Hochzeit oder Scheidung kann sich die Förderberechtigung ändern. Bekommt die Familie Nachwuchs, besteht Anspruch auf Kinderzulage(n).
- Schwankendes Gehalt: Mehr oder weniger Gehalt bedeutet auch mehr oder weniger eigene Sparleistungen für die Riester-Rente. Welche Auswirkungen Gehaltsveränderungen nach sich ziehen, lässt sich mit dem Riester-Rechner von ihre-vorsorge.de mit wenigen Klicks ausrechnen.
"Wer unsicher ist, kann auch gerne die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen", bietet Claudia Weidig an. Dort könne man auf individuelle Fragen eingehen und auch grundsätzlich zur privaten zusätzlichen Altersvorsorge beraten. Der große Vorteil der Auskunfts- und Beratungsstellen sei, dass dort provisionsunabhängig informiert werde (Verzeichnis aller Auskunfts- und Beratungsstellen).
Anbieter in der Kritik
Verbraucherschützer wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisieren die Anbieter scharf. Seine Verbraucherzentrale rät: "Sparer, die von der Rückforderung bereits gutgeschriebener Zulagen durch die Zulagenstelle betroffene sind, sollten jetzt prüfen, ob dem Versicherungs- oder Bankmitarbeiter die förderschädlichen Umstände bekannt waren. Die Finanzberater erhalten in der Regel Abschluss- und Bestandsprovisionen für den Verkauf eines Riester-Vertrages und müssen daher ihren Beratungspflichten nachkommen". Ob Ersatzforderungen bestehen, hänge vom Einzelfall ab. Verbraucherzentralen helfen bei der Überprüfung.
Mehr Informationen
- Ausfüllhilfe für den Zulagenantrag
- Riester-Rechner: Eigene Sparquote und staatliche Förderung einfach ausrechnen.
- Forum: Direkter Draht zu Experten der Deutschen Rentenversicherung.
- Verzeichnis der Auskunfts- und Beratungsstellen
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.





