Sicher durchstarten
Alles gut versichert? Was gesetzlich geregelt ist und worum sich Azubis selbst kümmern müssen. Ein Überblick.
Wer eine Ausbildungsstelle ergattern will, muss sich ins Zeug legen. Gut, dass es für frisch gebackene Auszubildende wenigstens in Sachen "Versicherung" kaum Arbeit gibt. Das geht nämlich – jedenfalls die gesetzlichen Versicherungen betreffend – vielfach automatisch. Im Einzelnen heißt das:
- Krankenversicherung. Jeder Azubi gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an – Krankheit ist ja keine Frage des Alters. Die bisherige kostenfreie Mitversicherung durch die Eltern entfällt, weil es auf die Höhe der Ausbildungsvergütung nicht ankommt, also die 400-Euro-Grenze nicht gilt. Welche Krankenkasse gewählt wird, das entscheidet der Azubi selbst – nicht sein Ausbildungsbetrieb.
- Pflegeversicherung. Jeder Azubi ist gesetzlich pflegeversichert. Das klingt für einen 17- oder 18-Jährigen paradox – hat aber seinen Sinn: Ein schwerer Motorrad- oder Autounfall kann auch einen jungen Menschen zum Pflegefall machen. Die Pflegekasse ist dann am Zug.
- Arbeitslosenversicherung. Dass es sinnvoll ist, gegen die Folgen einer Arbeitslosigkeit versichert zu sein, versteht sich von selbst. Niemand kann sicher sein, nach dem Ende seiner Ausbildung weiterbeschäftigt zu werden oder in einem anderen Unternehmen unterzukommen. Dann hilft wenigstens die Arbeitsagentur über die erste Durststrecke hinweg.
- Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung kann – wenn’s ganz dicke kommt (Unfall, schwere Krankheit) – ebenfalls schon als Teenager oder Twen in Anspruch genommen werden.
- Unfallversicherung. Schließlich die für Azubis – finanziell gesehen - erfreulichste Versicherungsart: die gesetzliche Unfallversicherung. Erfreulich deshalb, weil die Beiträge dafür der Arbeitgeber alleine trägt. Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf einem der Arbeitswege (auch: von der Wohnung zum Betrieb und zurück) finanziert die Berufsgenossenschaft, quasi Unfall-Krankenkasse und Unfall-Rentenversicherung in einer Institution.
Beiträge
Der Azubi und sein Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte. Nur in der Krankenversicherung hat der Azubi zusätzlich 0,9 Prozent seiner Ausbildungsvergütung extra aufzuwenden. Die Firma ist allerdings in voller Höhe zuständig, solange die Ausbildungsvergütung 325 Euro im Monat nicht übersteigt. Das heißt: Der Auszubildende ist in diesem Rahmen komplett kostenfrei sozialversichert.
Private Versicherungen
Wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn einem Anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wird – etwa als Fußgänger, Inline-Skater oder Fahrradfahrer. Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung besteht dieser Schutz allerdings im Regelfall über die Police der Eltern – sofern diese selbst privat haftpflichtversichert sind.
Eine Rechtsschutzversicherung muss meistens ebenfalls nicht vom Azubi eingegangen werden, weil sie für nicht Verheiratete oftmals bis zum 25. Geburtstag über die Eltern läuft (in der Police nachlesen oder die Versicherung fragen!). Wer ein eigenes Auto besitzt, für den holt eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung im Falle eines Falles die Kastanien aus dem Feuer.
Eine Teilkaskoversicherung kümmert sich unter anderem um den Ersatz eines geklauten Fahrzeugs, die Vollkaskoversicherung auch um selbst verschuldete Unfälle. Pflichtmäßig ist allerdings nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an einem "gegnerischen" Fahrzeug reguliert, wenn man selbst zumindest dazu beigetragen hat.
Eine von den Eltern abgeschlossene Hausratversicherung gilt auch für Azubis (sogar für deren Zweitwohnung, wenn die Ausbildung eine "auswärtige Unterkunft erfordert").
Zwar stehen Auszubildende und Studenten erst am Anfang ihres Berufslebens, dennoch sollten sie das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht verdrängen und überlegen, ob sie trotz ihres jugendlichen Alters bereits eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sein.




