Urlaub á la Karte
So erleichtert die neue Europäische Krankversicherungskarte (EHIC) Abrechnung medizinischer Leistungen im Ausland. Plus Tipps zur Auslandsreisekrankenversicherung.
Endlich Ferien. Für viele sind es die wichtigsten Wochen im Jahr. Umso wichtiger ist es, gut versichert in den Urlaub zu fahren. Gesetzlich Versicherte, die ins europäische Ausland fahren, sollten in jedem Fall an die Europäische Krankenversicherungskarte denken, zusätzlich jedoch in jedem Fall noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Nach einer Forsa-Umfrage wollen 70 Prozent der Deutschen im Urlaub fremde Kulturen kennen lernen. Wer es sich leisten kann, fährt deshalb häufig ins Ausland - hoffentlich mit einem guten Krankenversicherungsschutz. Ob Spanien, Österreich oder Griechenland: Gesetzlich Versicherte sollten an die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) denken. Im Krankheitsfall können sie sich damit am Urlaubsort behandeln lassen.
Wo gibt es denn die EHIC?
Zunächst einmal: Viele Versicherte haben bereits die EHIC - möglicherweise ohne es zu wissen. Bei vielen Krankenkassen finden Versicherte sie auf der Rückseite ihrer "normalen" Versichertenkarte. Wenn Sie noch keine EHIC haben, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse bestellen. Kosten fallen dabei nicht an und der Datenschutz ist gewahrt. Die einzigen persönlichen Informationen auf der EHIC sind Namen und Vornamen des Karteninhabers, seine persönliche Kennnummer und sein Geburtsdatum. Die EHIC enthält keine medizinischen Daten.
Was bringt die EHIC?
Die EHIC erleichtert gesetzlich Versicherten in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Kroatien und Mazedonien den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen.
Der Krankenversicherungsschutz gilt nicht, wenn jemand ins Ausland verreist, um sich wegen einer Krankheit oder Verletzung, die sie oder er bereits vor der Abreise hatte, behandeln zu lassen. Auch werden über die Karte keine Kosten von Gesundheitsdienstleistern des privaten Sektors übernommen.
Gibt es auch noch den "alten" Auslandskrankenschein?
Ja. Für einige andere Länder benötigt man diesen noch. Dies gilt für Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien. In diesen Ländern kann man mit der EHIC nichts anfangen.
Wird die EHIC denn in den EU-Ländern überall akzeptiert?
Das müsste so sein - ist es aber nicht. Denn immer wieder hakt es in der Praxis. So kann es auch in EU-Ländern Versicherten passieren, dass ihre EHIC nicht akzeptiert wird. Dann erhalten sie zunächst eine Privatrechnung, die sie nach Ihrem Urlaub bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen sollten. Was die Kasse nicht zahlt, trägt zumeist (falls eine solche abgeschlossen wurde) eine private Auslandskrankenversicherung.
Und auch dort, wo die EHIC akzeptiert wird, warten auf Versicherte u.U. unliebsame Überraschungen. So sind zum Teil sind erhebliche Eigenanteile zu leisten, die weit über die in Deutschland geltende Selbstbeteiligung hinausgehen.
Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist also ratsam?
Leider. Einer der Gründe hierfür ist das Problem des Kranken-Rücktransports. Dieser - etwa aus Spanien nach Deutschland - kann leicht etliche 1.000 Euro kosten. Auf diesen Kosten bleiben gesetzlich Versicherte immer sitzen. Denn die Kassen kommen hierfür nicht auf. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfehlen die gesetzlichen Krankenkassen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Eine solche Versicherung sollte ohnehin in jedem Fall abschließen, wer in ein Land reist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hierzu gehören etwa die USA und andere amerikanische Staaten, Australien, die asiatischen und die meisten afrikanischen Länder. Eine sehr gute Auslandskrankenversicherung ist nach den Ermittlungen der Stiftung Warentest für eine Einzelperson bereits für zehn Euro im Jahr zu haben.
Und was gilt für privat Versicherte?
Wer privat krankenversichert ist, sollte vor seinem Urlaub die Vertragsbedingungen studieren. Darin steht, wie weit der Versicherungsschutz reicht und ob der Versicherer im Notfall einen Ambulanzflug bezahlt. Falls dieser nicht übernommen wird, empfiehlt sich auch für privat Versicherte der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.
Verbrauchen Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche weiter, wenn sie in den Ferien krank werden?
Wer sich nicht krankschreiben lässt und sich nicht bei seinem Arbeitgeber krank meldet, verbraucht natürlich seine Urlaubsansprüche. Grundsätzlich gilt aber: Auch wer im Urlaub krank wird, hat Anspruch auf die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet: Der Urlaubsanspruch wird dann nicht weiter "verbraucht" und der Lohn wird vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt. Dafür muss man die Arbeitsunfähigkeit jedoch nachweisen - und zwar durch ein ärztliches Attest. Dieses kann selbstverständlich auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt werden. Eine amtsärztliche Bescheinigung darf der Arbeitgeber nicht verlangen.
Tipp: Wer im Urlaub krank wird sollte sich sicherheitshalber schon am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschaffen und seinen Chef umgehend telefonisch oder per Fax über Ihre Erkrankung unterrichten. Zeigen Sie die Krankschreibung erst nach Ihrer Rückkehr an, so können Sie im Nachhinein keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung geltend machen.
Verlängert sich der Urlaub dann um die Krankheitstage?
Auf keinen Fall automatisch. Die durch Attest nachgewiesenen Krankheitstage dürfen Sie nicht einfach an den Urlaub "anhängen". Eine Verlängerung des Urlaubs ist zwar prinzipiell möglich - aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber.
- dvka.de
Auf der Internetseite der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland findet man Merkblätter über den Krankenversicherungsschutz in 37 Ländern. Mit den Staaten, die hier nicht aufgeführt sind, besteht kein Sozialversicherungsabkommen - test.de
Vergleichstest von Auslandsreisekrankenversicherungen auf der Internetseite der der Stiftung Warentest für 1,50 Euro.
| "EHIC"-Länder In diesen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte | |||
|---|---|---|---|
| Belgien | Irland | Malta | Schweden |
| Bulgarien | Island | Mazedonien | Schweiz |
| Dänemark | Italien | Niederlande | Slowakei |
| Estland | Kroatien | Norwegen | Slowenien |
| Finnland | Lettland | Österreich | Spanien |
| Frankreich | Liechtenstein | Polen | Tschechien |
| Griechenland | Litauen | Portugal | Ungarn |
| Großbritannien | Luxembug | Rumänien | Zypern (nur griechischer Teil) |




