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Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

Wenn Sie nicht mehr zu Hause leben, können Sie bei niedriger Ausbildungsvergütung zusätzlich noch Geld von der Arbeitsagentur bekommen - und zwar die so genannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Diese funktioniert ähnlich wie die Ausbildungsförderung für Studenten und Schüler, wird allerdings - anders als das Bafög - voll als Zuschuss (und nicht als Darlehen gezahlt). Das bedeutet: Sie müssen später nichts zurückzahlen.
Wenn Sie noch minderjährig sind, wird zudem geprüft, warum Sie nicht bei ihren Eltern wohnen. BAB gibt es in diesem Fall, wenn die Ausbildungsstelle über eine Stunde Fahrtzeit von den Eltern entfernt liegt. Dass ein Jugendlicher lieber selbstständig wohnen möchte, zählt nicht als anerkennenswerter Grund, wohl aber ein "gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis". Dies befand das Bundessozialgericht am 2. Juni 2004 (Aktenzeichen: B 7 AL 38/03 R).

Bis zu 599 Euro pro Monat

Die BAB beträgt maximal 559 Euro im Monat. Dazu gibt es noch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Monatskarte für den Bus und Heimfahrten zur Familie. Von der maximal möglichen BAB wird ein Großteil des Einkommens des Auszubildenden abgezogen und auch das Einkommen der Eltern wird zum Teil angerechnet. BAB wird nicht rückwirkend bezahlt, sondern erst ab Antragstellung bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Beispiel: Sie wohnen weit weg von Ihren Eltern in Dresden. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 525 Euro brutto monatlich. Als BAB-Grundbedarf steht Ihnen maximal 559 Euro pro Monat zu. Die genannte Summe wird allerdings meist nicht voll gezahlt. Zunächst wird nämlich Ihre Ausbildungsvergütung abgezogen - jedoch nicht der volle Betrag. Dabei rechnen die Arbeitsagenturen folgendermaßen:

  • Die Bruttovergütung wird zunächst um einen festen Satz von 21,5 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge vermindert. 21,5 Prozent von 525 Euro sind 112,88 Euro. Damit bleiben 412,12 Euro übrig.
  • Hiervon wird in einem zweiten Schritt noch ein fester Pauschbetrag von 56 Euro abgezogen. Anrechenbar sind damit 356,12 Euro.
  • Als Berufsausbildungsbeihilfe stünden Ihnen damit (559 minus 356 =) 203 Euro pro Monat zu.
  • Nun wird jedoch noch geprüft, ob Ihre Eltern in der Lage sind, Sie zu unterstützen. Als Faustregel kann dabei gelten: Selbst wenn Ihre Eltern 4.000 Euro brutto oder mehr verdienen, kann es unter Umständen noch BAB geben.

Unser Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie einfach einen Antrag auf BAB stellen.

Die Ämter rechnen beim Elterneinkommen folgendermaßen: Es zählt im Regelfall das Elterneinkommen im vorletzten Jahr vor dem BAB-Antrag - 2010 also das Elterneinkommen von 2008. Von den Bruttoeinkünften werden bei "normalen" Arbeitnehmern (die voll sozialversicherungspflichtig sind) pauschal 21,5 Prozent des Bruttoeinkommens sowie die tatsächlich gezahlten Steuern (nach Steuerbescheid) abgezogen. Angenommen nach dieser Berechnung ergibt sich für Ihre Eltern ein anrechenbares "Nettoeinkommen" von 2.000 Euro.

Diesem Betrag wird nun das Einkommen gegenübergestellt, das nach den gesetzlichen Regeln Ihren Eltern als "Selbstbehalt" zusteht. Dies sind 1.550 Euro monatlich für ein Ehepaar, allein stehenden Elternteilen werden 1.040 Euro zugestanden. Zusätzlich werden noch für jedes minderjährige, zuhause lebende Kind 470 Euro im Monat anerkannt. Hinzu können noch 550 Euro für Sie als Auszubildenden kommen. Dies gilt allerdings nur, wenn die (schlechte) Lage auf dem Ausbildungsmarkt es notwendig machte, dass Sie "auswärts", weit weg von Ihren Eltern, leben. In diesem Fall wird Ihren Eltern also - wenn Sie das einzige Kind sind - ein Selbstbehalt von insgesamt 2.105 Euro eingeräumt. Da dieser Selbstbehalt höher als das anrechenbare Einkommen (2.000 Euro) Ihrer Eltern ist, brauchen diese Sie auch nicht finanziell zu unterstützen. Ihnen steht damit der volle Satz von 203 Euro pro Monat zu, der oben errechnet wurde.

Wichtig: Seit 2008 gibt es eine weitere vorteilhafte Änderung für Azubis. Diese dürfen nun neben ihrer Ausbildung noch einen vollen 400-Euro-Minijob ausüben, ohne dass die BAB gekürzt wird.

Den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit finden Sie deren Website:

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