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Sparen wo’s nur geht

Große Sprünge können Sie von Ihrem Ausbildungsentgelt nicht machen. Wir zeigen deshalb, wo Sie von Girokonto bis Zahnersatz viel Geld sparen können.

Kostenloser Zahnersatz: Wenn es um das Gebiss nicht gut bestellt ist, sollten Azubis die Angst vor dem Bohrer überwinden - und zwar noch rechtzeitig vor Ausbildungsende. Das lohnt sich auch aus finanziellen Gründen.

Normalerweise müssen sich gesetzlich Versicherte an den Kosten für Zahnersatz selbst beteiligen. Anders ist es bei "Härtefällen": Für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen bis 1.022 Euro im Monat gilt nämlich eine Sozialklausel. Da die Ausbildungsvergütung zumeist unter diesem Grenzbetrag liegt, müssen Azubis zum Zahnersatz meist nichts zuzahlen - jedenfalls solange die Kosten den für die jeweilige Behandlung geltenden Festbetrag (zum Beispiel bei einer Krone 243,14 Euro) nicht übersteigen. Da Azubis selbst krankenversichert sind, spielt bei der Härtefall-Prüfung nur ihr eigenes Einkommen - und nicht das ihrer Eltern - eine Rolle.

Sondertarife nutzen: Bus, Bahn, Schwimmbad, Kino - in vielen Orten gibt es für Auszubildende spezielle Tarife. Es lohnt sich auch bei anderen Dienstleistern nachzufragen: So bieten etwa Mobilfunkunternehmen spezielle Handytarife für Azubis an. Das gleiche gilt für manche Fitnessstudios. Nachfragen lohnt sich!

Kostenloses Girokonto: Bei den meisten Banken und Sparkassen kostet die Kontoführung für Azubis nichts. Wenn Sie aber später keine böse Überraschung erleben möchten, sollten Sie jetzt schon darauf achten, was das Konto später kostet. Denn dabei gibt es enorme Unterschiede: Ein Durchschnittskunde zahlt bei manchen Banken gar nichts für die Kontoführung und erhält sogar Guthabenzinsen. Bei anderen Geldinstituten kostet die Kontoführung bis zu 200 Euro pro Jahr.
Eine Übersicht über günstige Girokonten gibt die Stiftung Warentest unter

GEZ-Gebühren: Azubis, die einen eigenen Haushalt haben, müssen - falls sie einen Fernseher und ein Radio haben - in jedem Fall Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Dies gilt aber unter Umständen auch für diejenigen, die noch bei ihren Eltern leben - Voraussetzung ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfesatz - was in aller Regel der Fall ist. Wichtig ist allerdings: Gebühren an die GEZ fallen nicht an, wenn Azubis den Fernseher der Eltern nutzen und auch kein eigenes Radio haben.

Besonders interessant für Azubis sind sicherlich die GEZ-Bestimmungen zu so genannten "neuartigen Rundfunkgeräten". Denn im Prinzip gelten für die GEZ alle Computer, mit denen man Zugang zum Internet hat, auch als Rundfunkempfänger. So erklärt die Gebühreneinzugszentrale denn auch eindeutig: "Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen, zum Beispiel Azubis, müssen ihre neuartigen Rundfunkgeräte (Internet-PCs oder UMTS-Handys) anmelden, sofern sie nicht bereits mit einem Radio (z. B. einem Handy mit UKW-Empfang) oder einem Fernseher gemeldet sind". Zu ergänzen ist dabei nur: "Anmelden" bedeutet im Klartext: Zahlen. Kleiner Trost dabei: Die Gebührenhöhe für solche so genannten "neuartigen" Rundfunkgeräte beträgt derzeit noch lediglich 5,76 Euro pro Monat (es wird also nur die Radio-Gebühr fällig) und nicht der volle Satz von 17,98 Euro. Doch vermutlich wird es nicht mehr lange hierbei bleiben. Denn längst gibt es Pläne, für Internet-PC’s den vollen Satz zu erheben.

Gegen einen Gebührenbescheid für einen Internet-PC kann man sich allerdings wehren und sich dabei auf zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen vom 18. Januar 2010 stützen. Die hessischen Richter befanden, dass der Empfang von Fernsehen und Radio Streams und -programmen über das Internet bei Computern "nur eine untergeordnete Funktion" darstelle. Deshalb könne nicht allein schon aus dem Besitz eines Computers eine Gebührenpflicht und somit die Abgabe von Rundfunkgebühren abgeleitet werden (Aktenzeichen: AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI). Die Revision beim Oberverwaltungsgericht Hessen (Aktenzeichen: 10 A 390/10 und 391/10) gewann allerdings die GEZ. Dabei wurde jedoch wiederum Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen, so dass vermutlich im Laufe des Jahres 2011 eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts zum Internet-PC zustande kommt.

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