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Vermögensbildung nutzen!

Nicht schlecht: Staat und Firmen helfen beim Sparen. So richtig hoch sind die Zuschüsse nicht, aber im Laufe der Jahre lässt sich ein kleines Vermögen aufbauen.

Die meisten Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, neben Lohn oder Ausbildungsvergütung Geld zum Vermögensaufbau ihrer Arbeitnehmer zuzuschießen. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Anspruch hierauf besteht - auch für Azubis - meist nach sechs Monaten Firmenzugehörigkeit. Arbeitnehmer und Azubis können zu den Zuschüssen vom Chef selbst noch etwas drauflegen - sie müssen es aber nicht.
Zusätzlich gibt es vom Staat noch Arbeitnehmersparzulagen von bis zu 122,30 Euro im Jahr. Dafür müssen Azubis allerdings selbst kräftig mitsparen, etwa auf Bausparverträgen oder in Aktienfonds. Wichtig: Durch Sparen soll ein (kleines) Vermögen gebildet werden. Deshalb darf man das Geld nicht am Ende des Jahres direkt ausgeben. Die staatliche Förderung wird nur für Verträge gezahlt, von denen mindestens sieben Jahre lang nichts abgehoben wird.

Nach der Ausbildung weiter sparen

Um die staatlichen Zulagen zu kassieren, dürfen ledige Bausparer maximal 17.900 Euro und Fondssparer bis zu 20.000 Euro im Jahr als zu versteuerndes Einkommen verdienen. Nach Ausbildungsabschluss dürften viele Azubis damit keinen Anspruch mehr auf die Zuschüsse vom Staat haben. Doch solange der Arbeitgeber noch etwas dazutut, lohnt sich das Weitersparen nach Ausbildungsabschluss dennoch.

Tipp: Als Azubi sollten Sie schon bei Ausbildungsbeginn nach den Zuschüssen des Arbeitgebers zu vermögensbildenden Leistungen fragen. Beteiligt sich der zukünftige Arbeitgeber am Vermögensaufbau, sollten Sie in jedem Fall einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Themenhinweise:

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