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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Wann die Kasse Beiträge erstattet

Aufatmen für Betriebsrentner und Versicherte mit Direktversicherung: Unter Umständen gibt es zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurück. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In Einzelfällen kann es um mehrere Tausend Euro gehen.

Von der Betriebsrente geht ein glattes Sechstel an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber ärgern sich viele Rentner. Falls sie eine Direktversicherung abgeschlossen hatten, können sie jetzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2010 (Aktenzeichen: 1 BvR 1660/08) in bestimmten Fällen von ihrer Krankenkasse die Erstattung eines Teils dieser Beiträge verlangen. Dabei kann es in Einzelfällen um einige Tausend Euro gehen. www.ihre-vorsorge.de erklärt, wer aktiv werden sollte und was zu tun ist.

Kassenbeiträge

Von 500 Euro monatlicher Betriebsrente bleiben für Versicherte mit mindestens einem Kind derzeit nur noch 415,75 Euro übrig, 2011 sind es wegen des steigenden Krankenkassenbeitrags nur noch 412,75 Euro. Wir erklären, wie dabei gerechnet wird.

Beitragserstattung

Wer war der Versicherungsnehmer? fragt das Bundesverfassungsgericht. Nur in einem einzigen Fall sieht das Gericht - anders als zuvor das Bundessozialgericht - die Beitragserhebung als verfassungswidrig an: Dann nämlich, wenn im Fall einer Direktversicherung der Arbeitnehmer - und nicht der Arbeitgeber - zeitweise selbst "Versicherungsnehmer" war und die Beiträge zur Betriebsrente direkt selbst gezahlt hat.

Versicherungsvertrag prüfen

Führen Sie eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung fort, die eine Zeit lang als betriebliche Direktversicherung geführt wurde? Dann sollten Sie umgehend ihren Versicherungsvertrag überprüfen: Wenn dort Ihr Ex-Arbeitgeber als "Versicherungsnehmer" auftaucht, sollten Sie aktiv werden. Sonst müssen Sie später als Rentner zu viele Beiträge zahlen.

Tipps für Betriebsrentner

Wenn Sie eine Beitragsermäßigung und -erstattung beanspruchen können, sollten Sie einen Überprüfungsantrag bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse stellen und sich gleichzeitig an die Versicherungsgesellschaft wenden, bei der Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben.

Mini-Betriebsrenten

Manche, die eine Rente aus einer Direktversicherung erhalten, profitieren von dem Karlsruher Urteil nun gleich doppelt: Durch das Urteil sinken ihre beitragspflichtigen Bezüge. Erfreulich für die Betroffenen ist das besonders, wenn der beitragspflichtige Teil der Rente dann unter 127,76 Euro im Monat sinkt. Denn dann ist die Rente gleich komplett beitragsfrei.

Checkliste Beitragserstattung

Profitieren Sie von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Unser Check hilft Ihnen, diese Frage zu beantworten!

Musterantrag

Ein Muster für einen Überprüfungsantrag.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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