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Abgeltungsteuer

Das Schreckgespenst von Anlageberatern und Finanzjongleuren wurde von der Finanzkrise beinahe verdrängt. Darum geht es bei der Abgeltungsteuer wirklich:

Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden von Aktiengesellschaften pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Diese Abgabe sollen die Geldinstitute direkt an das Finanzamt abführen. Der Steuerzahler muss die Erträge dann nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.

In der Realität werden mehr als 25 Prozent abgezogen, weil auch noch der Solidarbeitrag erhoben wird (5,5 Prozent auf die 25 Prozent). Das erhöht die Abgeltungsteuer auf 26,36 Prozent. Wer auch noch kirchensteuerpflichtig ist - je nach Bundesland noch einmal acht oder neun Prozent der Einkommensteuer - landet bei einer Gesamtbesteuerung von rund 28 Prozent. Daher sollte man sich nicht wundern, wenn Geldinstitut oder Depotverwalter demnächst nach der Religionszugehörigkeit fragen.

Für Menschen, deren persönlicher Steuersatz höher als die genannten 26,4 bis 28 Prozent liegt, bringt die Abgeltung sogar einen Vorteil. Derzeit müssen sie ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie werden dann - je nach persönlichem Steuersatz besteuert, und der liegt unter Umständen bei 35, 40 oder gar dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Diese Einkommensgruppen sparen, wenn die Finanzgewinne künftig mit "25-plus" beim Fiskus abgegolten sind.

Freistellungsauftrag gestellt?

Damit Ihnen Ihr Geldinstitut überhaupt die Abgeltungsteuer abzieht, müssen Ihre Erträge aus Kapitalanlagen erst einmal über den Freistellungsaufträgen liegen, die Sie Ihrer Bank oder dem Verwalter eines Investmentfonds eingereicht haben. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie es schleunigst tun: So lange die Zinsen Ihrer Geldanlage den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht übersteigt, sind sie steuerfrei!

Nicht betroffen

Nicht jeder hat überhaupt so viel auf der hohen Kante und ist bereits froh, wenn er wenigstens einen Riester-Vertrag für seine Altersvorsorge abgeschlossen hat. Diese Sparer sind gar nicht erst betroffen. Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie:

  • Riester-Verträge
  • Rürup-Rentenversicherungen.

Außerdem sind nicht betroffen:

  • Private Rentenversicherungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Erträge aus Immobilien oder der Verkauf des Eigenheims
  • Kapitallebensversicherungen
  • geschlossene Fonds (langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen)

Für all diese Anlagen gelten die gleichen Steuerregeln wie bisher.

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Weiterführende Informationen:

  • Abgeltungssteuer
    Entwarnung für die Altersvorsorge.
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Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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