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Krankenversicherung

2009 kommt der Gesundheitsfonds. Ab dann gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen.

Ab 2009 zahlen die Beitragszahler (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat) in den Gesundheitsfonds ein. Von dort fließt das Geld an die Krankenkassen. Für jeden Versicherten wird eine Pauschale gezahlt. Dazu kommen Zuschläge für bestimmte Krankheiten.

Wer zahlt wie viel Beitrag?

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für 2009 auf 15,5 Prozent festgelegt. Das gilt für alle Krankenkassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,3 Prozent, die Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 Prozent Sonderbeitrag.

Wie bisher ziehen die Krankenkassen die Beiträge von berufstätigen Versicherten zur Krankenversicherung direkt vom Gehalt ein. Sie leiten dieses Geld aber jetzt weiter an den Gesundheitsfonds.

Risikostrukturausgleich

Je nach Bundesland oder Versichertenstruktur müssen die Krankenkassen unterschiedliche Behandlungskosten tragen. Bei chronisch Kranken, Familien mit Kindern oder Berufsunfähigen entstehen andere Kosten als bei jungen Menschen oder Singles. Der Risikostrukturausgleich soll dazu beitragen, diese unterschiedlichen Belastungen auszugleichen. Stark belastete Kassen bekommen zusätzliche Mittel aus dem Fonds. Ihre Höhe bemisst sich nach einem Katalog, der 80 in Frage kommende Krankheiten verzeichnet. Hat eine Krankenkasse besonders viele Versicherte mit solchen Erkrankungen, bekommt sie einen entsprechen Pauschalbetrag plus Zuschläge.

Der Zusatzbeitrag

Reichen diese Mittel nicht aus, kann die Krankenkasse einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Möglich ist auch ein fester Zusatzbeitrag. Beträgt der bis zu acht Euro, gibt es keine Einkommensprüfung. Niedrigverdiener können in diesem Fall auch mit mehr als einem Prozent ihres Einkommens belastet werden. Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden.

Leistungsprofil

Trotz des einheitlichen Beitragssatzes stehen die Krankenkassen weiterhin im Wettbewerb. Sie können sich über Zusatzleistungen, besondere Programm- oder Vorsorgeangebote oder Beitragserstattungen profilieren. Die Krankenkassen dürfen ab 2009 auch enger als bisher mit Ärzten, Krankenhäusern oder Arzneimittelherstellern zusammenarbeiten und Verträge schließen.

Weiterführende Informationen:

  • www.bmg.de
    Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Gesundheitsfonds.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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