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Wohngeld

Nach acht Jahren kommt 2009 erstmals wieder eine Wohngelderhöhung. 800.000 Haushalte sollen davon profitieren.

Das Wohngeld soll 2009 um durchschnittlich 60 Prozent steigen. Damit will die Bundesregierung vor allem den seit der letzten Anpassung stark gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen. Aus diesem Grund werden bei der Berechnung des Wohngelds ab sofort auch die Heizkosten berücksichtigt.

Dabei spielt die Zahl der Haushaltsmitglieder die entscheidende Rolle. Denn für jede im Haushalt lebende Person gibt es einen festen Betrag.

Die Änderungen beim Wohngeld auf einen Blick:

  • Heizkosten werden mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (zum Beispiel für eine Person 24 Euro, für zwei Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet,
  • Baualtersklassen werden auf Neubaumietenniveau zusammengefasst,
  • Miethöchstbeträge werden um zehn Prozent und
  • Tabellenwerte um acht Prozent erhöht.

Die Berechnung des jeweiligen Wohngelds hängt weiterhin vom Familieneinkommen, von der monatlichen Miete und von der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder ab. Bei Veränderungen (Geburt eines Kindes, Einkommen, Arbeitslosigkeit) wird das Wohngeld entsprechend angepasst.

Einen Antrag auf Wohngeld kann man bei der Wohngeldstelle seiner Stadt- oder Kreisveraltung stellen. In Deutschland erhalten nach Angaben des Bundeswohnungsbauministeriums etwa 800.000 Haushalte Wohngeld, darunter sind 300.000 Rentnerhaushalte.

Weiterführende Informationen:

  • www.bmvbs.de
    Infos des Bundeswohnungsbauministeriums zum Wohngeld 2009.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

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  • Beratungsstellensuche

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