Teil 12: Altersrente für Frauen
Irrtum: Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen.
Ilona Reichert
"Das war mal so, gilt heute aber nicht mehr", erklärt Ilona Reichert, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Die Altersrente für Frauen existiert als eigenständige Rentenart nur noch für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden. Sie können ab dem 60. Lebensjahr gegebenenfalls mit einem Abschlag in Rente gehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben:
- Wartezeit von 15 Jahren,
- ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge.
Die Altersgrenze für diese Rentenart wurde zwischen 2000 bis 2004 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist nur noch mit Abschlägen möglich.
Für seit dem 1. Januar 1952 geborene Frauen existiert diese Altersrente nicht mehr.
"Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen können, lassen Sie sich einfach beraten", empfiehlt Ilona Reichert. Hilfe gibt es in den zahlreichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man mit der Suche auf dieser Seite.




