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Teil 4: Länger arbeiten?

Irrtum: Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten.

  • Herta Fuderer

"Es sind viele falsche Informationen im Umlauf und diese gehört dazu", sagt Herta Fuderer, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Schwaben.  Noch liegt die Altersgrenze für die Regelaltersrente bei 65 Jahren. Erst ab 2012 wird sie schrittweise angehoben. Wer bis 1946 geboren ist, ist davon gar nicht betroffen.

Das bedeutet: Für jeden Geburtsjahrgang ab 1947 steigt die Altersgrenze um einen Monat, ab Jahrgang 1959 kommen jeweils zwei Monate dazu.

Beispiel: Wer 1949 im Gründungsjahr der Bundesrepublik geboren ist, kann eine Regelaltersrente abschlagsfrei mit 65 Jahren und drei Monaten bekommen. Wer 1961 geboren wurde, muss bis 66 und sechs Monate arbeiten. Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis zum Alter von 67 arbeiten.

"Natürlich kann man auch weiterhin vorzeitig in Rente gehen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind", sagt Herta Fuderer, "aber dann muss man lebenslange Abschläge in Kauf nehmen". Die betragen 0,3 Prozent der errechneten Rente pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs. Daher empfiehlt Fuderer, sich in jedem Fall in einer der zahlreichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man ganz einfach durch Eingabe seiner Postleitzahl in der Suchmaske auf dieser Seite rechts oben.

 

Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente
GeburtsjahrAnhebung der Altersgrenze auf
194765 und 1 Monat
194865 und 2 Monat
194965 und 3 Monat
195065 und 4 Monat
195165 und 5 Monat
195265 und 6 Monat
195365 und 7 Monat
195465 und 8 Monat
195565 und 9 Monat
195665 und 10 Monat
195765 und 11 Monat
195866
195966 und 2 Monate
196066 und 4 Monate
196166 und 6 Monate
196266 und 8 Monate
196366 und 10 Monate
196467

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 05.08.2010

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