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Teil 13: Rente und Steuern

Irrtum: Ich muss meine Rente seit 2005 voll versteuern.

  • Claudia Weidig

"Diese Ansicht ist weit verbreitet, zum Glück für viele Rentnerinnen und Rentner aber trotzdem falsch." Claudia Weidig, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, kennt die Unsicherheit vieler Betroffener aus der täglichen Beratung.

Der Grund: Wurde bis Ende 2004 nur ein bestimmter Ertragsanteil besteuert, so wurde 2005 die nachgelagerte Besteuerung stufenweise eingeführt. Wer bis Ende 2005 erstmalig Rente erhielt, muss 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Für alle späteren Rentnerjahrgänge steigt der zu versteuernde Anteil der Rente schrittweise an.

"Es kommt also darauf an, in welchem Jahr man erstmalig Rente bekommen hat", erklärt Claudia Weidig. Wer 2010 erstmalig Rente bezog, muss 60 Prozent davon versteuern. Aus den übrigen 40 Prozent wird im ersten Jahr nach Rentenbeginn ein lebenslanger, nicht dynamischer, steuerfreier Anteil der Rente berechnet.

"Das heißt aber noch nicht, dass man auch tatsächlich Steuern zahlen muss", weiß Claudia Weidig. "Denn Rentner haben wie Arbeitnehmer einen jährlichen Steuerfreibetrag von 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Verheiratete. Außerdem können Sie Werbungskosten geltend machen." Wenn aber zusätzliche Einkünfte dazukommen, zum Beispiel aus einer Betriebsrente, aus Miet- oder Zinseinnahmen, sind schnell Steuern fällig.

Hilfe von der Rentenversicherung

Aufpassen müssen Rentnerinnen und Rentner beim Steuerverfahren. Denn anders als beim Lohn von Arbeitnehmern zieht das Finanzamt von Renten keine monatliche Lohnsteuer ein. Deshalb gibt es auch keine Lohnsteuerkarten für Rentner. Sie müssen jetzt bis 31. Mai 2011 ihre Einkünfte aus 2010 gegenüber dem Finanzamt erklären. Für die gesetzliche Rente muss die Anlage R zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet dabei ihre Hilfe an. Auf Wunsch stellt sie als Ausfüllhilfe eine Mitteilung über die gezahlte Rente aus. Die Bescheinigung gibt es in allen Beratungsstellen. Man kann sie auch unter Angabe der Versicherungsnummer am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 bestellen. Wer sie bereits im letzten Jahr angefordert hat, bekommt sie automatisch zugesandt.

Claudia Weidigs Tipp: "Wer sich nicht sicher ist, ob er auf seine Rente Steuern zahlen muss, sollte in jedem Fall Rücklagen bilden. Denn das Finanzamt fordert die Steuern für das Vorjahr auf einmal."

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2011

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