Teil 9: Rente und Anrechnung
Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet
Gerd Markowetz
"Nein, diese Sorge ist unberechtigt", sagt Gerd Markowetz, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. "Die eigene Rente wird auf die Altersrente des Ehepartners in der Regel nicht angerechnet." Der Irrglaube kann daher rühren, dass zum Beispiel im Bereich der Arbeitslosenversicherung Einkommen des Partners bei der Leistungsberechnung herangezogen werden. Eine solche Anrechnung gibt es im Rentenrecht selten.
"Eine Ausnahme gilt für Spätaussiedler", erklärt Markowetz: "Ihre Ansprüche richten sich nach dem Fremdrentengesetz. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Deutschstämmige auch dann Ansprüche auf Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn sie nicht oder nur kurz in Deutschland Rentenbeträge eingezahlt haben." Dafür gilt bei Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, dass bei einem Partner aus Fremdrentenzeiten maximal 25 Entgeltpunkte und für beide zusammen maximal 40 Entgeltpunkte zur Rentenberechnung herangezogen werden. Entgeltpunkte sind die Grundlage zur Berechnung der späteren Rente. "Durch die Maximalgrenzen kann es in einigen Fällen zu einer Anrechnung im Bereich der Entgeltpunkte kommen" so Gerd Markowetz. 40 Entgeltpunkte entsprechen derzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich 1.088 Euro in den alten und 965,20 Euro in den neuen Bundesländern.




