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Teil 7: Rente und Nebenjob

Irrtum: Zu meiner Rente darf ich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.

  • Karl-Heinz Klocke

"Ich habe keine Ahnung, woher diese Zahl stammt", sagt Karl-Heinz Klocke, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. "Wenn so eine Summe erst einmal in die Welt gesetzt ist, verbreitet sich das offensichtlich wie ein Lauffeuer."

Richtig ist es dennoch nicht. Tatsache ist, wer eine Altersrente vorzeitig - also vor dem 65. Geburtstag - bezieht, darf bis zu 400 Euro im Monat dazuverdienen - zweimal im Kalenderjahr sogar das Doppelte, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das Gleiche gilt für Erwerbsminderungsrentner. Wer mehr verdient, kann seinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren.

Komplizierter ist es bei Hinterbliebenenrenten. Hier wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags von derzeit 718,08 Euro in den alten und 637,03 Euro in den neuen Bundesländern zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wenn man Kinder hat, erhöhen sich die Freibeträge für jedes Kind um 152,32 beziehungsweise 153,13 Euro.

Karl-Heinz-Klocke empfiehlt, sich in jedem Fall in einer der zahlreichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen: "Kommen Sie zu uns, bevor Sie als Rentner einen Nebenjob aufnehmen. Das spart eventuell eine Menge Ärger."

Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man ganz einfach durch Eingabe seiner Postleitzahl in der Suchmaske auf dieser Seite rechts oben.

Übrigens. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt dazuverdienen. Über 65 wird die Rente nicht mehr gekürzt.

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2010

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