Teil 14: Scheidung und Rente
Irrtum: Der Versorgungsausgleich ist endgültig.
Dr. Ursula Wächter
"Würde Radio Eriwan danach gefragt, hieße die Antwort: Im Prinzip ja, aber ….", sagt Dr. Ursula Wächter, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung gibt es seit 1. Juli 1977 in den alten Bundesländern. Für Scheidungen in den neuen Bundesländern gilt der Versorgungsausgleich ab 1. Januar 1992. Tatsächlich sind die dabei getroffenen Entscheidungen endgültig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber später durchaus Korrekturen möglich.
Bei einem Versorgungsausgleich werden Renten- und sonstige Versorgungsansprüche - dazu können auch Ansprüche auf Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen gehören, die während der Ehe erworben wurden - gleichmäßig auf die Geschiedenen aufgeteilt.
Entscheidend ist, nach welchem Recht der Versorgungsausgleich erfolgte. "Es gab mehrere Gesetzesänderungen", weiß Ursula Wächter. Zuletzt ging es 2009 im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches um das Prinzip der internen oder externen Teilung von Versorgungsansprüchen. Wurden vorher in der Regel alle auszugleichenden Anrechte auf die gesetzliche Rente übertragen, sollen diese nun möglichst alle innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt werden.
Mit der Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche verliert also jeweils ein Ehepartner einen Teil der jeweiligen Versorgungsansprüche zugunsten des Ex-Partners. Das ist normalerweise unumkehrbar. "Mit Ausnahmen", sagt Ursula Wächter. Stirbt der begünstigte Ex-Ehegatte und hat er bis dahin seine Rente nicht länger als 36 Monate bezogen, können die abgetretenen Rentenansprüche unter Umständen zurück übertragen werden. Unter Umständen unterbleibt eine Rentenkürzung, wenn man noch dem Ex-Partner Unterhalt zahlen muss. Soll eine Kürzung aus diesen Gründen nicht erfolgen, muss dies aber beantragt werden.
Ursula Wächter empfiehlt, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Bei Fragen zum Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit der Rente hilft die Deutschen Rentenversicherung. Die kostenlose Servicenummer ist: 0800 1000 4800
- Versorgungsausgleich
Was sich 2009 geändert hat




