Teil 8: Witwen- und Altersrente?
Die Witwenrente wird dann gestrichen, wenn eine Altersrente fließt.
Christian Koopmann
"Nein, das ist ein Irrtum. Bezieher einer Witwenrente erhalten ihre Altersrente zusätzlich. Es kommt nicht selten vor, dass Versicherte mehr als eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten", beruhigt Christian Koopmann, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
Allerdings könne es passieren, dass die Altersrente auf die Witwenrente angerechnet wird, so Koopmann. Doch es gebe Freigrenzen, die eine Anrechnung erheblich abmildern. Zunächst seien Nettorenten bis 718,08 Euro in den alten Bundesländern pro Monat "rentenunschädlich" (neue Bundesländer: 637,03 Euro). Das bedeutet, dass Altersrenten bis zu diesem Betrag nicht auf die Witwenrente angerechnet werden. "Die Nettorente ist der Betrag, der nach Abzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eines Steuer-Pauschbetrags in Höhe von drei Prozent übrig bleibt", erklärt Christian Koopmann.
Fällt die Nettorente höher als 718,08 Euro pro Monat aus, muss die Differenz bis zu dieser Grenze bei der Hinterbliebenenrente angerechnet werden. "Allerdings nur zu 40 Prozent", erklärt Koopmann. Dadurch wird die Anrechnung neben den Freibeträgen ein zweites Mal abgemildert.




