Elterngeld auch ohne Trauschein
Auch für unverheiratete Väter gibt es Elterngeld. Niemand muss also wegen der staatlichen Kinderleistung heiraten.
Bei etwa einem Drittel der neugeborenen Kinder sind die Eltern unverheiratet - in den alten Bundesländern sind es 20 Prozent, in den neuen Ländern kommt mit 60 Prozent sogar die Mehrheit der Kinder außerhalb einer Ehe auf die Welt. In diesen Fällen ist es um den Elterngeld-Anspruch der Väter nicht ganz so einfach bestellt. Im Bundeselterngeldgesetz heißt es zwar, dass Elterngeld auch dem "Lebenspartner" zusteht. Gemeint ist damit jedoch der "offizielle" Lebenspartner in einer schwulen oder lesbischen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - und nicht der Partner, mit dem jemand ohne Segen des Standesamtes zusammen lebt.
Doch auch ohne Trauschein können Väter Elterngeld erhalten - wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie müssen mit dem Kind zusammen in einem Haushalt leben und es muss "offiziell" bestätigt sein, dass sie der Vater sind.
Geregelt ist das in Paragraf 1, Absatz 3, Satz 3 des Elterngeldgesetzes. Da die Anerkennung der Vaterschaft mitunter etwas auf sich warten lässt, gilt zudem, dass ein Vater auch dann Anspruch auf Elterngeld hat, wenn "die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft nach Paragraf 1594, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht wirksam oder über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung nach Paragraf 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht entschieden ist".
Tipp: Unverheiratete Väter, die Elterngeld und Elternzeit beanspruchen möchten, sollten zum örtlichen Jugend- oder Standesamt gehen und dort ihre Vaterschaft anerkennen lassen. Das kann übrigens auch schon vor der Geburt des Kindes geschehen. In diesem Fall taucht der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes auf. Wichtig ist allerdings: Die Vaterschaft wird nur dann anerkannt, wenn die Mutter des Kindes zustimmt. Beide Elternteile müssen persönlich beim zuständigen Amt vorsprechen. Klar ist natürlich: Wer seine Vaterschaft anerkennt, hat hierdurch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er ist dann unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind und dieses ist ihm gegenüber erbberechtigt.
Sorgerecht regeln
Mit der Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmung der Mutter haben die Eltern nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind. Dafür müssen die Eltern eine gemeinsame Erklärung beim Jugendamt abgegeben. Andernfalls bleibt das Sorgerecht bei dem gesetzlichen Vertreter, in den meisten Fällen heißt das: Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Elternzeit auch ohne Sorgerecht möglich
Auch ohne Sorgerecht können Väter nicht nur Elterngeld, sondern auch Elternzeit (also etwa eine Auszeit vom Job) beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, "die Zustimmung des sorgerechtsberechtigten Elternteils". Dies regelt Paragraf 15 Absatz 1 des Elterngeldgesetzes. Das bedeutet: Gegebenenfalls müssen Väter ihrem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass die sorgeberechtigte Mutter damit einverstanden ist, dass sie für die Kindererziehung eine Auszeit vom Job nehmen beziehungsweise ihre Arbeitszeit verkürzen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





