Stichwort Sozialversicherung und Steuern
Für Väter in Elternzeit gelten bei der Sozialversicherung keine anderen Regeln als für Mütter. Sie stehen in der Regel auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Versicherungen, wenn sie einige Monate mit dem Job aussetzen und eine Auszeit für ihr Kind nehmen.
Bei den einzelnen Versicherungen gilt folgendes:
Arbeitslosenversicherung
Falls ein Vater vor seiner Elternzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, gilt auch die Elternzeit als Versicherungszeit. Eine Elternzeit, die kürzer als 19 Monate ist, wirkt sich auf die Höhe der Leistungsansprüche nicht aus. Im Falle eines Falles würde das Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit auf Grundlage des letzten sozialversicherten Einkommens berechnet.
Krankenversicherung
In den meisten Fällen sind Väter - auch bei einer längeren Elternzeit - kostenlos weiterhin krankenversichert. Probleme kann es allerdings für privat und freiwillig gesetzlich Versicherte geben.
Rentenversicherung
Zeiten der Kindererziehung bringen Vorteile bei der Rente. Ein Jahr Kindererziehung steigert die spätere Monatsrente in den alten Bundesländern um gut 26 Euro und in den neuen Ländern um gut 23 Euro. Eltern können die Kindererziehungszeiten bei der Rente untereinander aufteilen. Wenn ein Vater beispielsweise zwei Monate Elternzeit nimmt, kann er sich also bei der Rentenversicherung zwei Monate Kindererziehungszeit gutschreiben lassen.
Tipp: Lassen Sie sich schon bald nach der Geburt des Kindes bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin geben und regeln Sie dort, wie sie die Kindererziehungszeiten aufteilen.
Steuern
Elterngeld ist nicht steuerpflichtig. Wer in einem Kalenderjahr nur Elterngeld bezieht, muss auch keine Steuern bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn Elterngeld in einem Kalenderjahr neben dieser Leistung nur Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen und kein weiteres Erwerbseinkommen erzielt haben.
Wer allerdings in einem Kalenderjahr neben Elterngeld Arbeitseinkommen hatte, muss möglicherweise im Jahr nach dem Elterngeld-Bezug Steuern nachzahlen. Dies gilt erst recht für diejenigen, die einen gut verdienenden Ehepartner haben. Dafür sorgt der so genannte Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn das Finanzamt errechnet, mit welchem Steuersatz das zu versteuernde Einkommen belegt wird. Das Elterngeld sorgt damit dafür, dass das steuerpflichtige Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





