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Teilzeit für Väter

In der Elternzeit können Väter - genau wie Mütter - statt in ihrem Job zu pausieren auch ihre Arbeitszeit reduzieren, und zwar auf mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche. Mutter und Vater können auch gleichzeitig auf Teilzeit gehen oder sich abwechseln.

Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung in der Elternzeit haben allerdings nicht alle Elternteile. Voraussetzung ist vielmehr;

  • dass ihr Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht und
  • dass die Firma, in der sie beschäftigt sind, mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Auszubildende werden dabei nicht mitgerechnet.

Der (formlose) Antrag auf Teilzeit muss nach dem Gesetz schriftlich gestellt werden - und zwar in der Regel spätestens sieben Wochen vor der beabsichtigten Arbeitszeitverkürzung. Darin sollten Väter festlegen, wann sie mit der Teilzeitarbeit beginnen und wie viele Stunden sie in der Woche arbeiten möchten - und zu welchen Zeiten.

Ablehnung ausnahmsweise möglich

Der Arbeitgeber darf den Teilzeitwunsch nur in Ausnahmefällen ablehnen. "Betriebliche Gründe" reichen dafür nicht. Diese müssen zudem "dringend" sein, was Gerichte nur selten anerkennen. Das Argument, "Teilzeit passt nicht in das Arbeitszeitmodell unserer Firma" zieht nicht, befand das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 9. Mai 2006 (Aktenzeichen: 9 AZR 278/ 05).

Wichtig ist jedoch: Den Antrag auf Teilzeitarbeit sollten junge Eltern möglichst nicht erst nach einem halben Jahr Elternzeit stellen. Hat der Arbeitgeber nämlich erst einmal eine Ersatzkraft für die Elternzeit befristet eingestellt, gilt dies als anerkennenswerter Grund zur Ablehnung des Teilzeitwunsches. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 19. April 2005 (Aktenzeichen: 9 AZR 233/04).

Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auch in einer anderen Firma möglich. Dazu muss allerdings der Stamm-Arbeitgeber erst "Ja" sagen. Auch in diesem Fall kann die Zustimmung nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" verweigert werden.

Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Elterngeld als wenn er ganz mit dem Job pausieren würde. Das Elterngeld ersetzt dann etwa zwei Drittel des Nettolohnverlustes, der durch die Arbeitszeitverkürzung entstanden ist - mindestens gibt es jedoch auch in diesem Fall 300 Euro. Dies gilt allerdings nicht bei Mini-Arbeitszeitverkürzungen, sondern nur dann, wenn die verkürzte wöchentliche Arbeitszeit maximal 30 Stunden beträgt.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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