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Wie sag' ich's meinen Kollegen

Kamillus Frank (55) ist Betriebsratsvorsitzender der Industriepark Gersthofen Servicegesellschaft (IGS) im Landkreis Augsburg. www.ihre-vorsorge.de fragte ihn, wie Väter ihre Ansprüche auf Elternzeit wahrnehmen sollten.

Haben Sie selbst Kinder?
Ja, eine Tochter, einen Sohn und zwei Enkel, doch damals wurde das alles noch ganz konservativ geregelt, ich habe weiter gearbeitet und meine Frau hat sich um unsere Kinder gekümmert.

 

Aber heute hat sich das ja geändert, auch Väter können in Elternzeit gehen - gab es das auch bei Ihnen im Betrieb?
Ja, wir haben einen Feuerwehrmann, der in diesem Jahr sogar schon zum vierten Mal Elternzeit nehmen wird. Aber meistens sind es natürlich die Frauen, die diese Möglichkeit wahrnehmen.

Wie haben denn die Kollegen reagiert?
Gut haben sie es aufgenommen. Der Feuerwehrmann wurde weder herausgehoben, noch gehänselt, das ist für uns einfach normal.

Also alles ganz "easy" für Männer?
Nein, das nicht. Das Problem besteht darin, dass Männer, wenn sie in Elternzeit gehen, meist nur kurze Abschnitte nehmen, unser Feuermann beispielsweise immer drei Monate. Mit den längeren Auszeiten, wie sie meist Frauen nehmen, können sowohl der Betrieb als auch der Betriebsrat leichter umgehen. Denn für drei Jahre kann befristet eine Ersatzkraft eingestellt werden. Bei kurzen Elternzeiten funktioniert das nicht. Wir haben hier durchweg qualifizierte Arbeitskräfte und für drei Monate Elternzeit finden wir keine befristete Ersatzkraft und die Einarbeitung würde sich auch nicht lohnen.

Wenn keine Ersatzkraft eingestellt wird, bedeutet Elternzeit, dass die Kollegen mehr arbeiten müssen ...
Das ist so. Aber zunächst einmal ist das ein Problem des Betriebs, der muss das regeln. Da bin ich als Betriebsrat parteiisch. Auch wenn jemand krank wird oder in Kur geht, muss der Betrieb damit umgehen können. Diese Position muss ich als Betriebsrat dann aber auch mit Courage überall vertreten, auch wenn mal ein Kollege rummosert, ein Elternzeiter wäre ein Egoist oder würde einen faulen Lenz schieben, auch dann muss ich als Betriebsrat aufklären und diese Meinung richtigstellen.

Was kann denn ein Vater tun, damit die Elternzeit von seinen Kollegen akzeptiert wird?
Es sollte ihm zunächst klar sein, dass er einen Rechtsanspruch auf die Elternzeit hat, der Betrieb darf also gar nicht "nein" sagen. Aber zugleich sollte er seine Kollegen frühzeitig darüber informieren, dass er in Elternzeit gehen möchte. Diese sollten das keinesfalls vom Meister oder Vorgesetzten erfahren. Der Vater oder werdende Vater sollte seinen Kollegen klar erklären, dass es für ihn wichtig ist, Verantwortung bei der Erziehung und Versorgung für sein Kind zu übernehmen und dass er deshalb in Elternzeit gehen will. Das macht man am besten etliche Monate vor der Auszeit. Und genau wie Mütter mit Kollegen auch über ihr Kind reden, sollten auch Väter dieses Thema am Arbeitsplatz nicht aussparen.

Und wann sollte ein Vater offiziell einen Antrag auf Elternzeit stellen?
Den offiziellen Antrag auf Elternzeit muss man ja spätestens sieben Wochen vor deren Beginn stellen - und zwar beim Arbeitgeber. Das ist natürlich sehr spät. Sinnvoll ist, dass der Betrieb frühzeitig hierüber Bescheid weiß, mindestens drei, vier Monate vorher, vielleicht aber noch früher.

Aber dann gibt es noch keinen Kündigungsschutz ...
Kündigungsschutz haben Väter erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Doch in aller Regel wird sich ein Arbeitgeber freuen, wenn er frühzeitig von den Plänen seinen Mitarbeiters erfährt und sich kaum überlegen, wie er den noch rechtzeitig loswerden kann. Wer allerdings glaubt, dass sein Arbeitsplatz ohnehin gefährdet ist, sollte sich an die Acht-Wochen-Frist des gesetzlichen Kündigungsschutzes halten. Und wer sich nicht sicher ist, was er tun soll, redet am besten frühzeitig mit seinem Betriebsrat.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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