Noch 2009 erledigen
Wer 2009 die Weichen richtig stellt, kann noch in diesem oder im nächsten Jahr Geld sparen. Eine Auswahl von A bis Z.
Abgeltungssteuer
Der Plan des Gesetzgebers klang ganz einfach: 25 Prozent Steuern pauschal auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete (jeweils inklusive Werbungskostenpauschale). Weil sie vom Geldinstitut direkt abgeführt werden, ist der Sparer entlastet und spart sich künftig die Anlage KAP bei der Steuererklärung.
Zu früh gefreut. In vielen Fällen ist dennoch eine Erklärung der Kapitaleinkünfte notwendig. Das gilt zum Beispiel
- wenn Sparer ihrer Bank nicht mitgeteilt haben, dass sie Kirchensteuer zahlen,
- wenn das Kapital bei einer ausländischen Bank angelegt ist und diese keine Abgeltungssteuer abführt,
- wenn der Sparer seiner Bank misstraut und das Finanzamt nachrechnen lassen will oder
- wenn man außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Gesundheitsausgaben angeben möchte.
Tipp: Das Problem mit der Kirchensteuer lässt sich vermeiden, wenn man seinem Geldinstitut noch vor Weihnachten mitteilt, dass man für 2009 kirchensteuerpflichtig ist. Das spart Arbeit bei der Einkommensteuererklärung.
Freistellungsaufträge
Die Bank braucht einen Freistellungsauftrag des Kunden, damit der den Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete (jeweils inklusive Werbungskosten) ausnutzen kann. Sonst muss die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag automatisch ans Finanzamt überweisen.
Handwerkerleistungen
Der Aufwand für einen Handwerker in den eigenen vier Wänden kann erstmals für 2009 mit bis zu 1.200 Euro zu einer Steuerrückzahlung führen. Und zwar wird die maßgebende Summe unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen - also nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, was nur entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu einer Steuerermäßigung geführt hätte. Maßgebend sind die Lohn- nicht die Materialkosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des höchstmöglichen Betrages sind Kosten von mindestens 6.000 Euro (20 Prozent davon ergeben 1.200 Euro). Handwerker modernisieren zum Beispiel Bäder oder tauschen Fenster aus. Auch hier gilt als Bedingung des Finanzamts: Keine Barzahlung!
Haushaltsnahe Dienstleistungen
"Haushaltsnah" sind Dienstleistungen von Malermeistern, Fensterputzern oder Gärtnern im oder am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Wer solche Dienste noch bis Ende 2009 in Anspruch nimmt und bezahlt, dem werden die bis zu 4.000 Euro unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen. Bedingung auch hier: Ausgaben von mindestens 20.000 Euro und - keine Barzahlung! Und: der Auftragnehmer muss damit rechnen, dass in seiner Finanzamtsakte eine Kontrollmitteilung über den erhaltenen Betrag landet.
Kindergeld
Für volljährige Kinder steht Kindergeld unter anderem nur dann zu, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden. Das kann ein normales Ausbildungsverhältnis, aber auch ein Studium sein. Bedingung: Das Einkommen des Kindes darf 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigen (zuvor gemindert um besondere Ausbildungskosten, steuerliche Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, gegebenenfalls Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung). Auch nur ein Euro mehr als 7.680 Euro in 2009 beendet den Kindergeldanspruch rückwirkend zum 1. Januar 2009 - mit der Rückforderung durch die Familienkasse.
Für Kinder, deren Einkünfte bedrohlich in die Nähe des "unschädlichen" Einkommensbetrags kommen, kann es lohnen, zusätzliche ausbildungsbedingte Aufwendungen zu tätigen, etwa für Fachbücher oder einen Computer für den Nebenjob. Und nicht zu vergessen: Auch die Fahrten zur Berufsschule beziehungsweise zur Universität mindern das maßgebende Einkommen (im Regelfall 30 Cent pro gefahrenen Kilometer).
Rentenbeiträge
Beiträge freiwillig Rentenversicherter für das laufende Jahr müssen nicht unbedingt bis zum 31. Dezember 2009 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Es genügt, wenn dies bis zum 31. März für das Vorjahr geschieht. Allerdings: Tritt zwischenzeitlich der "Versicherungsfall" ein (Beispiel: eine Erwerbsminderung), so wird die Rente nur aus den bis dahin entrichteten Beiträgen berechnet. Deshalb: Eine frühzeitige Beitragszahlung empfiehlt sich. Der für 2009 (in Ost und West maßgebende) Mindestbeitrag macht 79,60 Euro monatlich aus, der höchste 1.074,60 Euro.
Rürup-Rente
Vor allem Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer können mit einer Basis-Rente vorsorgen. Die höchste steuerliche Vergünstigung für 2009 ergibt sich bei einer Einzahlung in Höhe von 20.000 Euro ein (für Ehepaare: 40.000 Euro). 68 Prozent davon (beim Höchstsatz also 13.600 Euro für einen Single) können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Natürlich kann auch jeder andere, niedrigere Euro-Betrag eingezahlt werden - mit entsprechend niedrigerer Förderung.
Steuerfreibetrag
Übersteigen die Werbungskosten 2010 voraussichtlich mindestens (920 Euro Pauschbetrag plus wenigstens 600 Euro zusätzlich =) 1.520 Euro, so kann durch Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte erreicht werden, dass der Arbeitgeber ab Januar 2010 weniger Steuern abzieht als ohne Freibetrag. Beantragt werden kann auch die volle (einfache) Entfernung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle - also auch für die ersten 20 Kilometer, die zwischenzeitlich "abgeschafft", durch das Bundesverfassungsgericht aber wieder "eingeführt" wurden.
Verjährung
Wer noch Schulden aus dem Jahr 2006 zu begleichen hat, etwa für den Kauf eines Fernsehgeräts, der kann darauf hoffen, dass sein Gläubiger die Frist, die am 31. Dezember 2009 abläuft, verstreichen lässt. Andererseits muss sich derjenige, der noch Geld zu bekommen hat, beeilen, will er seinen Anspruch noch durchsetzen. Dafür genügt weder eine telefonische Erinnerung noch eine schriftliche Mahnung. Maßgebend sind allein ein gerichtlicher Mahnbescheid (der noch vor Neujahr 2010 zugestellt wird) oder direkt eine Klage. Mit einem solchen "Titel" kann dann noch 30 Jahre lang die Forderung geltend gemacht werden.
Wohnungsbauprämie
Für die Wohnungsbauprämie ist es wichtig, dass Alleinstehende 512 Euro und Verheiratete 1.024 Euro in einen Bausparvertrag eingezahlt haben, um die 8,8 Prozent Prämie zu erhalten. Auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers können in einen Bausparvertrag fließen. Alternativ können diese aber auch an einen Fondssparplan überwiesen werden. Für beide Prämien gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





