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Steuern optimieren

Das Faktorverfahren ist eine neue Variante bei der Einkommensteuerberechnung für Ehepaare.

Ehepaare können ihre Steuerklassen frei kombinieren, um im kommenden Jahr einen möglichst geringen monatlichen Steuerabzug zu haben.
Dabei gilt die Faustregel: Bringt ein Partner mindestens 60 Prozent des Familieneinkommens nach Hause, sollte er die Steuerklasse III wählen. Der Partner wird automatisch in Steuerklasse V eingestuft. Verdienen beide Partner gleich viel, ist die Kombination IV/IV angesagt. Die ideale Lösung kann im Internet über den Tarifrechner des Bundesfinanzministeriums ausgetüftelt werden.

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Ehegatten können die Steuerklassen vor dem 1. Januar 2010 von der Gemeinde ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2010 kann in der Regel nur einmal, und zwar spätestens bis zum 30. November 2010 beantragt werden.

In 2010 können Ehepaare erstmalig eine dritte Variante wählen - das sogenannte Faktorverfahren. Dabei wird auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem bestimmten Faktor eingetragen, den das Finanzamt errechnet. Durch das Faktorverfahren wird bei jedem Ehegatten die steuerentlastende Wirkung des Grundfreibetrages und des Splittingverfahrens bereits beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt - vor allem die hohe Lohnsteuerbelastung in Steuerklasse V wird so abgemildert.

Das Faktorverfahren muss beim örtlichen Finanzamt unter Vorlage der beiden Lohnsteuerkarten beantragt werden. Wer sich für das Faktorverfahren oder für die Steuerklassenkombination III/V entscheidet, muss für 2010 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Stichwort: Mutterschaftsgeld

Wer aber nur auf den schnell verdienten Steuer-Euro schielt, verschenkt manchmal andere Vorteile. Für werdende Eltern lohnt es, wenn die künftige Mutter trotz geringerem Verdienst die Steuerklasse III wählt. Denn die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem letzten durchschnittlichen Nettoeinkommen der Mutter. Mit Steuerklasse III kassiert sie zunächst ein höheres Netto-Einkommen und damit automatisch auch höheres Mutterschaftsgeld.

Stichwort: Elterngeld

Auch der Anspruch auf Elterngeld kann mit einem einfachen Steuerklassenwechsel optimiert werden. Eltern erhalten 67 Prozent des wegfallenden Nettolohns als Elterngeld ausgezahlt - mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Je höher also das Nettogehalt in den zwölf Monaten vor der Geburt ausfällt, desto mehr Elterngeld gibt es. Steht schon fest, welcher Elternteil eine Babypause einlegen wird, sollte dieser frühzeitig in die günstige Steuerklasse III wechseln. Das Bundessozialgericht hat im Sommer entschieden, dass der Wechsel zulässig ist.
(Aktenzeichen: B 10 EG 3/08 R)

Der Trick rechnet sich unter dem Strich für die Haushaltskasse, obwohl der andere Partner in die ungünstigere Steuerklasse V eingestuft wird und deshalb vorübergehend höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen muss. Denn mit dem jährlichen Steuerbescheid wird die zuviel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.

Sichwort: Arbeitslosigkeit

Droht einem Partner die Arbeitslosigkeit, sichert der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse eine günstigere Leistungsklasse beim Arbeitslosengeld. Die Umstellung muss allerdings vor Beginn des Kalenderjahres der Arbeitslosigkeit erfolgen, weil die Arbeitsagentur den Klassenwechsel sonst nicht akzeptiert.

Weiterführende Informationen:

  • Elterngeld für Väter
    Vom Schreibtisch an die Wickelkommode. Tipps im "Steuerklassen-Knigge".
  • Expertenforum
    Fragen Sie unsere Experten alles, was Sie über Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation wissen möchten.
  • Newsletter
    Kostenloses Abonnement für alle, die auf dem Laufenden bleiben möchten.
  • www.bundesfinanzministerium.de
    Webangebot des Bundesfinanzministeriums mit Tarif- beziehungsweise Steuerklassenrechner.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

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  • Beratungsstellensuche

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