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Bildungspaket beantragen – so geht’s

Alle reden vom Bildungspaket, doch kaum einer beantragt die Leistungen, die es enthält. Das soll sich ändern. Wir zeigen Ihnen, wie die Antragstellung funktioniert.

Für Bezieher von Hartz 4 sind die Vertreter der Kommune im örtlichen Jobcenter für die Antragsannahme zuständig.

Familien, die Wohngeld, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten, sollten sich im Rathaus oder Bürgeramt nach den zuständigen Ansprechpartnern erkundigen. Im Zweifelsfall können sie den Antrag derzeit immer bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Falls diese selbst nicht zuständig ist, gibt die Kasse den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

Sie können übrigens bis zum 30. Juni 2011 rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2011 die neuen Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen.

Antragsformular und Ausfüllhilfe

Für die Antragstellung können Sie das Formular des Bundesarbeitsministeriums nutzen. Alles was Sie wissen müssen, erfahren Sie aus unserer Ausfüllhilfe.

Fahrtkosten zur Schule

Dort wo Länder und Kommunen Fahrtkosten zur Schule nicht tragen, können diese im Rahmen des Bildungspakets übernommen werden. Auch dazu muss man einen Antrag stellen.

100 Euro für Schulbedarf

Kinder, deren Familien Hartz 4 oder Sozialhilfe erhalten, bekommen jährlich automatisch und ohne Antrag 100 Euro für den persönlichen Schulbedarf. Wichtig: Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat ebenfalls Anspruch, muss aber einen Antrag stellen.

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