Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Teurer Rettungsschirm
Verdopplung der Beiträge für Selbstständige: Die freiwllige Arbeitslosenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit macht derzeit keine gute Figur. Doch vielfach lohnt sich die Versicherung noch immer. Sie kommt auch für pflegende Angehörige in Frage.
Kurzbewertung von ihre-vorsorge.de:
- Für Gründer und Auslandsbeschäftigte ist das Angebot zwar erheblich teurer geworden, aber in einer Reihe von Fällen immer noch empfehlenswert.
- Für Pflegepersonen ist es unschlagbar. Wer Angehörige pflegt und die Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllt, sollte zugreifen.
- Andere Personengruppen können sich nach wie vor bei den Arbeitsagenturen nicht freiwillig versichern.
Offiziell nennt sich das Angebot übrigens "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag".
Unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit können sich Existenzgründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Doch das Angebot gilt längst nicht für alle Gründer - und für manche lohnt es sich nicht.
Pflegende Angehörige, die keiner sozialversicherten Beschäftigung nachgehen, können unter Umständen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslosenversichert sein und nach dem Ende der Pflegezeit die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 erhalten - vorausgesetzt sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.
In Frage kommt die freiwillige Arbeitslosenversicherung dann, wenn die Arbeitnehmer beispielsweise in der Türkei oder außerhalb Europas, etwa in den USA, in Kanada oder Australien tätig werden.
Pendeln zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit
Gerade Freiberufler "pendeln" häufig zwischen selbstständiger Tätigkeit und zwischenzeitlichen Arbeitsverhältnissen. In solchen Fällen kann die freiwillige Weiterversicherung zwischendurch ruhen und dann wieder neu aufleben.
Arbeitslosengeld 1 erhält, wer mindestens zwölf Versicherungsmonate vorweisen kann, ohne Arbeit ist, einen Job sucht und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Das gilt für alle Arbeitslosen. Doch was heißt das genau für Selbstständige und für pflegende Angehörige?
Wer eine Versicherung abschließt, will wissen, wie hoch die Leistung im Versicherungsfall ausfällt. Für diejenigen, die bei den Arbeitsagenturen freiwillig versichert sind, gibt es eine Standard- und eine Ausnahmeregel.
Vermutlich werden viele Selbstständige und Auslandsbeschäftigte nach den drastischen Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel 2011/12 an einen Ausstieg aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung denken. Wie funktioniert das?





