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Kindergeld für Große

Endlich: Jetzt gelten großzügige Regeln für Kinder zwischen 18 und 24 Jahren. Eltern können sich freuen, müssen aber bei bestimmten Konstellationen weiterhin aufpassen.

Seit diesem Jahr ist es nicht mehr von Bedeutung, wie viel Geld die Sprösslinge in der Ausbildung oder nebenher verdienen. Doch: Was gilt für während der Ausbildungssuche, bei einer frühen Hochzeit unter 25 Jahren oder für arbeitslosen Nachwuchs? Wir bieten den Überblick:

Bis 18: Kaum Probleme mit dem Kindergeld

Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann beantragen Sie Kindergeld - viel mehr müssen Sie nicht tun, damit diese Leistung gezahlt wird, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Daran ändert sich auch durch den Jahreswechsel nichts.

Kindergeld ab 18: Einkommen jetzt egal

Eine echte Erleichterung gibt es dagegen für Eltern von Kindern zwischen 18 und 24. Die Kontrolle des Verdienstes der Kinder, das Belegesammeln und das jährliche Bangen um den Kindergeldanspruch hat ein Ende. Kinder dürfen nun nämlich in der Regel so viel verdienen wie sie wollen - ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern und alles was daran noch hängt gefährdet wird (etwa ein höheres Arbeitslosengeld oder der Kinderzuschlag im Öffentlichen Dienst und bei der Riester-Rente).

Schulausbildung, erstes Studium, erste Berufsausbildung

Neben der Ausbildung am Wochenende noch als Diskjockey arbeiten - das hat Eltern von Azubis bislang häufig um den Kindergeldanspruch gebracht. Damit ist jetzt Schluss. Sogar wenn Azubis oder Studenten neben ihrer Erstausbildung noch einen Vollzeitjob ausüben, gibt es Kindergeld, bis die Kinder 25 Jahre alt werden.

Zweite Berufsausbildung: Nebenjob bis 20 Stunden pro Woche

Selbst wenn sich an die Ausbildung Nr.1 noch die Nr.2 anschließt, wird in der Regel Kindergeld gezahlt. Voraussetzung: Die Sprösslinge dürfen keinen Job mit wöchentlich mehr als 20 Stunden ausüben - und sie müssen unter 25 sein.

Ausbildungssuche: Vollzeitjob während Suche kein Problem mehr

Genau die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die (noch) keine Ausbildung gefunden haben oder die nach ihrer Erstausbildung auf der Suche nach einer zweiten Ausbildung sind. Die Ausbildungssuche muss allerdings nachgewiesen werden. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Wartezeit / Überbrückungszeit und unter 25

Wenn zwischen Schule und Studien- beziehungsweise Ausbildungsbeginn maximal vier volle Monate liegen, kann in der Wartezeit ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Auch hier kommt es darauf an, ob die Sprösslinge bereits eine Ausbildung absolviert haben.

Freiwilliges soziales Jahr: Kindergeld bis 25

Maximal 20 Stunden sind drin, wenn die Kinder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Arbeitslos: Kindergeld nur bis 21

Arbeitslose Kinder können allenfalls einen 400 Euro-Job ausüben, wenn die Eltern den Kindergeldanspruch nicht verlieren wollen. Ratsam sit eine Ausbildungsplatzsuche.

Nach Wehr- oder Zivildienst: Altersgrenzen verschoben

Kompliziert: Für viele verschiebt sich durch die Dienstzeit der Kindergeldbezug. Ausnahmen gelten für Eltern von jungen Erwachsenen auf Ausbildungssuche oder in einem freiwilligen sozialen Jahr.

Keine Altersgrenze für behinderte Kinder

Für behinderte Kinder gilt die Altersgrenze von 25 Jahren nicht. Eltern haben weiterhin einen Kindergeldanspruch.

Frühe Hochzeit - was dann?

Der Anspruch auf das Kindergeld kann entfallen, wenn der Nachwuchs früh heiratet. Entscheidend ist die "Leistungsfähigkeit" des Ehepartners.

Übrigens: Der Erhalt von Kindergeld ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Kinderzulagen in der Riester-Rente. Für ab 2008 geborene Kinder zahlt de Staat bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr (früher Geborene: 185 Euro). Der Verlust des Kindergeldes kann sich also auch auf die Riester-Rente auswirken.

 

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