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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Kindergeld und Riester-Zulage retten

"Kindergeld ist doch ganz einfach" - das denken viele Eltern. Nur wenige wissen, dass es einiges zu beachten gilt: So sind staatliche Leistungen wie die Kinderzulage bei der Riester-Rente an das Kindergeld gebunden. Und wer nicht rechtzeitig der Familienkasse geänderte Voraussetzungen mitteilt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen rechnen. Dazu kommt: Bis Ende 2011 müssen bei volljährigen Kindern noch Einkommensgrenzen beachtet werden.

Zahl- und Zählkinder: Höhe und Voraussetzungen des Kindergelds

Wir erklären, für wen es wie viel Kindergeld gibt und was es mit Zahl- und Zählkindern auf sich hat.

Achtung Nebenwirkungen: was Kindergeld mit der Riester-Rente zu tun hat

Bei der Riester-Rente erhalten Sparer eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Das aber nur, so lange Kindergeld fließt.

So retten Sie Ihr Kindergeld

Gleich ob Scheidung oder die Volljährigkeit des ältesten Kindes: Änderungen müssen der Familienkasse sofort mitgeteilt werden. Ansonsten droht nicht nur Nachzahlung, sondern gegebenenfalls sogar Bußgelder.

 

Hinweis:
Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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Autor: Constanze Hacke

Zuletzt aktualisiert am 14.12.2011

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