Kindergeld und Riester-Zulage retten
"Kindergeld ist doch ganz einfach" - das denken viele Eltern. Nur wenige wissen, dass es einiges zu beachten gilt: So sind staatliche Leistungen wie die Kinderzulage bei der Riester-Rente an das Kindergeld gebunden. Und wer nicht rechtzeitig der Familienkasse geänderte Voraussetzungen mitteilt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen rechnen. Dazu kommt: Bis Ende 2011 müssen bei volljährigen Kindern noch Einkommensgrenzen beachtet werden.
Zahl- und Zählkinder: Höhe und Voraussetzungen des Kindergelds
Wir erklären, für wen es wie viel Kindergeld gibt und was es mit Zahl- und Zählkindern auf sich hat.
Achtung Nebenwirkungen: was Kindergeld mit der Riester-Rente zu tun hat
Bei der Riester-Rente erhalten Sparer eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Das aber nur, so lange Kindergeld fließt.
Gleich ob Scheidung oder die Volljährigkeit des ältesten Kindes: Änderungen müssen der Familienkasse sofort mitgeteilt werden. Ansonsten droht nicht nur Nachzahlung, sondern gegebenenfalls sogar Bußgelder.
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