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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Vier Grundsätze für sinnvolles Schenken

Grundsatz 1: Nicht doppelt absichern

Wenn Versicherungen verschenkt werden, muss dabei - unabhängig von der Art der Police - an einiges gedacht werden. So sollten die Schenker zunächst einmal in Erfahrung bringen, welche Policen bereits vorhanden sind. So bringen Doppelversicherungen beispielsweise im Bereich der Krankenzusatzversicherungen nichts - die Kosten werden nur einmal erstattet. Eine zweite Police ist zum Fenster rausgeschmissenes Geld.

Grundsatz 2: Gesundheitsfragen gemeinsam beantworten

In einigen Versicherungsanträgen müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Angaben müssen richtig und vollständig sein, da sonst im Fall der Fälle die Versicherung nicht zahlt. Das ist zum Beispiel besonders wichtig bei einer

  • Kinderinvaliditätsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Tipp: Der Schenker sollte unbedingt mit den Eltern vor dem Vertragsschluss sprechen und sie nicht mit einer Police überraschen, die dann wegen falscher Gesundheitsangaben niemals zahlen muss.

Grundsatz 3: Beitragspflichten beachten 

Für Frust unterm Tannenbaum - vor allem bei den Eltern - kann auch der Umstand sorgen, dass es bei einer verschenkten Police mit dem Verschenken an sich nicht getan ist. Denn die Verträge ziehen eine Beitragspflicht nach sich, die sich nicht selten über Jahrzehnte erstreckt.

Wer Versicherungen verschenkt, sollte willens und in der Lage sein, diese Prämie dauerhaft zu zahlen. Denn die beste verschenkte Versicherung nützt nichts, wenn die Eltern nach kurzer Zeit die Prämie zahlen müssen und damit finanziell überfordert sind - und genau das ist ja in der Regel der Grund, weswegen sie die Versicherungen nicht selbst abschließen.

Ohne ausreichende "Deckung" droht ansonsten ein wichtiger Versicherungsschutz irgendwann gekündigt zu werden, wenn die Prämienzahlungen ausbleiben. Bei echten Risikoabsicherungen entfällt der Schutz dann, bei Kapitalversicherungen führt eine Kündigung dazu, dass das einstige Geschenk ein Verlustgeschäft wird, wenn nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden.

Grundsatz 4: Ein gutes Produkt auswählen

Wie bei allen Produkten gilt: Preis- und Leistung(sspektrum) müssen nicht unbedingt im Verhältnis stehen. Gerade bei den teuren Versicherungen - Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Kinderinvaliditätsversicherung - ist eine unabhängige Beratung oder wenigstens gründliches Einlesen eigentlich Pflicht.

Beratung gibt es unter anderem beim Bund der Versicherten, bei Verbraucherzentralen oder bei unabhängigen Versicherungsberatern. Aber auch bei günstigeren Versicherungen lohnt ein Vergleich.

Tipp: Die Stiftung Warentest bietet individuelle Versicherungsvergleiche an. Ein Vergleich für eine Risikolebensversicherung kostet zum Beispiel 15 Euro. Für viele Versicherungen bietet die Stiftung Warentest auch Vergleiche auf Basis von Modelfällen an. Der Download einzelner Artikel kostet maximal 2,50 Euro.

Grundsatz 5: Versicherungsunterlagen aushändigen

Wer eine Versicherung verschenkt, sollte dem Beschenkten alle Unterlagen aushändigen. Dazu gehören der Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Mehr Informationen

  • www.test.de
    Internetseite der Stiftung Warentst mit zahlreichen Tests und individuellen Analysen.
  • www.bvvb.de
    Bundesverband der Versicherungsberater.
  • www.bdv.info
    Bund der Versicherten im Internet

 

 

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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Autor: Oliver Mest und Michael John

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2011

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