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Allgemeine Ver(un)sicherung

Schnell noch abschließen, kündigen, beitragsfrei stellen - wie Sparer auf die Zinssenkungen bei Lebensversicherungen reagieren können.

  • Michael Wortberg

44 von 69 Lebensversicherern wollen die Verzinsung ihrer privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen senken. Zudem plant die Bundesregierung den Garantiezinssatz von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent herabzusetzen. Was das für Sparer bedeutet, erklärt Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Was bedeutet es, wenn der Garantiezins sinkt?

Wortberg: Für Altverträge hat die Senkung des Garantiezinses keine Auswirkung, nur für Neuverträge. Für die Versicherungswirtschaft bedeutet es, dass ihr ein Werbeargument wegbricht. Derzeit sind 2,25 Prozent Zinsen viel. Die Versicherungen haben gerne damit geworben. Eine Garantiezinssenkung bedeutet aber nicht, dass gute Anbieter nicht auch weiterhin eine bessere Verzinsung erwirtschaften.

Das müssen Sie erklären ...

Wortberg: Die Garantieverzinsung bezieht sich auf den Sparanteil der Beiträge - also die Einzahlungen abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten. Der Garantiezinssatz ist lediglich der Zinssatz, den Unternehmen garantieren dürfen. Der Versicherer kann natürlich viel höhere Zinsen erwirtschaften. Bei ertragsstarken Unternehmen spielt die Senkung des Garantiezinses also kaum eine Rolle.

Neben dem Garantiezins haben Versicherungen bereits verkündet, dass auch die Überschussbeteiligung sinken wird.

Wortberg: Ja, und das trifft dann auch die, die bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben. Das Produkt wird auch für sie unattraktiver.

Ab wann sollten Kunden überlegen, ihren Vertrag zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen - gibt es da eine Faustformel?

Wortberg: Nein. Allerdings galt für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, noch eine volle Steuerfreiheit bei der Auszahlung im Alter. Allen Kunden, die vor 2005 einen Vertrag abgeschlossen haben, würde ich raten, eine Senkung der Überschussbeteiligung nicht zum Anlass für eine Beitragsfreistellung zu nehmen.

Alle anderen Kunden sollten genau hinsehen: Wenn die Überschussbeteiligung schon ein zweites Mal gesenkt wurde und sie feststellen, dass der Anbieter ertragsschwach ist, kann man durchaus überlegen, die Einzahlungen zu stoppen - den Vertrag also beitragsfrei zu stellen. Für ihre Entscheidungen können Kunden auch in den Vergleichstests der Stiftung Warentest nachblättern.

Und wann lohnt sich eine Kündigung oder ein Verkauf?

Wortberg: Wenn generell das Geld für Einzahlungen knapp ist. In diesem Fall können sich Kunden nach dem Rückkaufswert erkundigen. Der Verkauf von Versicherungen ist eine fast schon gefährliche Sache geworden. Unter den seriösen Aufkäufern herrscht im Augenblick totale Flaute.

Aktiv sind hingegen Trittbrettfahrer: Unseriöse Gesellschaften, die Auszahlungen weit über dem Rückkaufswert anbieten, wenn man über sie das ausgezahlte Geld anlegt. Bei solchen Geschäften rate ich zu extremer Vorsicht. Oft mangelt ist an Sicherheiten. Ob der Kunden wirklich so viel Geld bekommt, wie versprochen, ist oft mehr als fraglich.

Fazit: Wie wichtig ist überhaupt noch eine kapitalbildende Lebensversicherung?

Wortberg: Ich würde sagen, sie ist für nichts und niemanden wichtig. Es gibt keinen Grund mehr, diese abzuschließen. Sie ist steuerlich nicht mehr bevorteilt, sie ist unflexibel und es gibt genügend Alternativen - etwa eine Risikolebensversicherung für alle, die den Todesfall absichern wollen. Für die Altersvorsorge ist eine Kapitallebensversicherung auch nicht geeignet.

Welche Produkte empfehlen Sie für die Altersvorsorge?

Wortberg: Grob gesagt: Für Arbeitnehmer eher einen Riester-Banksparplan oder -Fondssparplan. Da gibt es wirklich gute Produkte, die auch flexibler sind als Riester-Rentenversicherungen. Für Selbstständige kann sich eine Rürup-Rente lohnen. Leider lässt sich das so gesparte Kapital nicht vererben. Aber auch Riester-Verträge können sich für Selbstständige lohnen - selbst wenn sie kein Recht auf die staatliche Förderung haben. Ihr Vorteil ist, dass sie im Alter die ausgezahlte Riester-Rente nur nach einem niedrigeren Ertragsanteil versteuern müssen.

Auch private Rentenversicherungen werden später nur nach dem Ertragsanteil versteuert. Würden Sie die auch empfehlen?

Wortberg: Nur in ganz seltenen Fällen, da sie in der Regel ebenso unflexibel sind, wie die Kapitallebensversicherungen. Menschen, die nicht davon ausgehen können, in Ihrem Erwerbsleben dauerhaft solche Versicherungen bezahlen zu können, raten wir normalerweise vom Abschluss von jeglichen Kapitalversicherungen ab.

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Autor: Michael John

Zuletzt aktualisiert am 13.01.2011

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