Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Studenten werden zu Azubis

Studenten in dualen Studiengängen sind jetzt sozialversicherungspflichtig. Für relativ niedrige Beiträge gibt es ordentliche Leistungen

  • Rolf Winkel

Wer einen so genannten dualen Studiengang gewählt hat, verdient seit Jahresbeginn ein bisschen weniger. Denn jetzt gelten die "dualen Studenten" generell als sozialversicherungspflichtig. "Doch ärgern Sie sich nicht", rät Sozialexperte Rolf Winkel. Denn dafür gibt es später Leistungen, vor allem bei der Rente.

Was sind überhaupt duale Studiengänge?

Rolf Winkel: Theorie an der Hochschule, Praxis im Betrieb - und ein nicht allzu hoher Lohn. Das kennzeichnet die so genannten dualen Studiengänge. Sie werden immer beliebter - insbesondere im Maschinenbau, der Informatik und bei den Wirtschaftswissenschaften.

Zumindest im Metallbereich ist die Ausbildungsvergütung für die dualen Studenten immer häufiger tariflich geregelt. So gilt an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für die Studierenden der Ausbildungstarifvertrag für die baden-württembergischen Metallbau- und Feinwerktechnik-Betriebe. Die Vergütung liegt zwischen 650 und 833 Euro.

Zuvor wurden bereits in Niedersachsen die dualen Azubis in den dortigen Handwerkstarif übernommen.

Was hat sich dieses Jahr bei den dualen Studiengängen geändert?

Rolf Winkel: Ab 2012 sollen alle "Kombi-Ausbildungen", mit einer Theorie-Ausbildung an der Hochschule und einer Praxis-Ausbildung im Betrieb generell als sozialversicherungspflichtig gelten. Derzeit wird noch geprüft, ob die Theorie oder die Praxis im Vordergrund steht - dominiert die Theorie, so besteht keine Sozialversicherungspflicht. Diese Prüfung wird wegfallen. Das steht im "vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vor, das in seinen Hauptteilen Anfang 2012 in Kraft trat.

Die Studierenden sollen dann also wie Azubis behandelt werden?

Rolf Winkel: Genau. Eine betriebliche Berufsausbildung galt schon immer als sozialversicherungspflichtig, das gilt seit diesem Jahr auch für duale Studiengänge.

Auch bei einer niedrigen Ausbildungsvergütung?

Rolf Winkel: Ja. Wenn die Ausbildungsvergütung maximal 325 Euro - was bei "dualen Studenten" selten der Fall sein dürfte - trägt der Arbeitgeber die Beiträge allerdings alleine. Die Sonderregelungen für 400-Euro-Jobs und für die so genannte Gleitzone - mit niedrigerer Beitragsbelastung für Arbeitnehmer - gelten für Ausbildungsverhältnisse nicht.

Wie wird mit den Beiträgen verfahren?

Rolf Winkel: Auch das funktioniert wie bei "normalen" Arbeitnehmern und bei Azubis. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Studierende. Von der Ausbildungsvergütung gehen insgesamt 20,725 Prozent als Arbeitnehmerbeitrag an die Sozialkassen ab, bei Studierenden mit Kindern sind die Beiträge um 0,25 Prozent geringer.

Praktisch bedeutet dies für einen Azubi, der monatlich brutto 1.000 Euro erhält, dass hiervon gut 200 Euro als Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen abgeführt werden.

Welche Ansprüche erwerben duale Studenten bei den Sozialversicherungen?

Rolf Winkel: Das ist je nach Versicherungszweig unterschiedlich. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt: Nach einjähriger Beitragszahlung erwerben die Studenten einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld I. Wer nach der Ausbildung nicht direkt einen Job findet, würde bei  einer Ausbildungsvergütung von 1000 Euro brutto, ein monatliches Arbeitslosengeld I in Höhe von gut 460 Euro erhalten (der Betrag gilt für Kinderlose). Bislang können die Betroffenen in dieser Situation oft allenfalls Hartz IV erhalten.

Was gilt bei der Krankenversicherung?

Rolf Winkel: Auch da besteht Versicherungspflicht. Wer bislang familienversichert war, muss sich nun selbst gesetzlich krankenversichern. Das gilt auch für duale Studenten, die zuletzt privat versichert waren. Die Betroffenen sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Schon ab dem ersten Tag des dualen Studiums haben sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Bei einem Verdienst von 1000 Euro brutto beträgt das Krankengeld gut 600 Euro und wird für ein und dieselbe Krankheit bis zu 18 Monate lang gezahlt.

Und bei der Rentenversicherung?

Rolf Winkel: Auch da zählt die Zeit des dualen Studiums künftig als ganz normale Versicherungszeit. Durch eine 12-monatige Beitragszahlung wird im Beispielfall ein Anspruch auf 10,89 Euro (neue Bundesländer: 11,04 Euro) Monatsrente erworben. Mindestens.

In etlichen Fällen gibt’s am Ende des Arbeitslebens sogar fast doppelt so viel. Denn berufliche Ausbildungszeiten werden in der Regel höher bewertet - auf maximal 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Dies gilt für drei Ausbildungsjahre. Das bringt dann für drei Ausbildungsjahre Rentenansprüche von insgesamt maximal 61,80 Euro pro Monat (in heutigen Preisen). In den neuen Bundesländern sind es sogar 87 Cent mehr.

Wird immer auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufgewertet?

Rolf Winkel: Fast immer. Wer allerdings in seinem Arbeitleben beispielsweise im Schnitt nur die Hälfte des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erzielt, bei dem wird die Ausbildungszeit auch nicht auf 75, sondern nur auf 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes hochgewertet. In der Regel dürften duale Studenten später jedoch eher überdurchschnittliche Einkünfte erzielen.

Und was ist mit der Riester-Rente?

Rolf Winkel: Da die dualen Studiengänge sozialversicherungspflichtig sind, können die Betroffenen einen Riester-Vertrag abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren, die für Alleinstehende bis zu 154 Euro Grundzulage beträgt, wobei für jedes ab 2008 geborene Kind weitere bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu kommen.

Die volle Riester-Zulage erhält allerdings nur, wer jährlich bestimmte Mindestbeträge für seine private Altersvorsorge anspart. Im ersten Jahr des dualen Studiums dürfte für die meisten Azubis ein Jahresbeitrag von 60 Euro reichen. Danach müssen Beiträge und Zulagen zusammen insgesamt vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommen erreichen.

Mit anderen Worten: Die Beitragszahlung zahlt sich aus?

Rolf Winkel: Genau.

Mehr zum Thema

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Autor: Rolf Winkel

Zuletzt aktualisiert am 23.01.2012

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.