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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Früher in Rente

Seit in der letzten Woche der Bericht über die Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmer veröffentlicht wurde, flammt die Diskussion um die "Rente mit 67" wieder auf. Professor Dr. Ralf Kreikebohm erklärt im Interview mit ihre-vorsorge.de die Hintergründe der Reform. Kreikebohm ist Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

  • Prof. Dr. Kreikebohm

Warum wurde die Rente mit 67 eingeführt?

Kreikebohm: Dazu muss man wissen, dass die gesetzliche Rente im Umlageverfahren finanziert wird. Vereinfacht bedeutet das, dass die Rentenbeiträge der arbeitenden Bevölkerung sofort wieder für die Renten ausgegeben werden. Da die Zahl der Kinder seit Jahrzehnten sinkt, müssen künftig weniger Arbeitnehmer für mehr Rentner aufkommen. Hinzu kommt, dass die Menschen immer länger leben. In den letzten fünf Jahrzehnten ist die Lebenserwartung bei Männern wie Frauen um elf Jahre gestiegen. Dadurch hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 9,9 Jahren im Jahr 1960 auf 18,2 Jahre im Jahr 2009 fast verdoppelt. Die höheren Ausgaben müssen finanziert werden. Ein Mittel dazu ist die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Die Regierung will damit die Einnahmeseite verbessern und die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren. Der Beitragssatzanstieg kann so bis zum Jahr 2030 um 0,5 Prozentpunkte gedämpft werden. Dies entspricht rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die Politik verfolgt mit der Reform allerdings auch gesellschaftliche Ziele.

Welche?

Kreikebohm: Statistiken zeigen, dass ein ernst zu nehmender Arbeitskräftemangel auf uns zukommt. Durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll dem entgegengewirkt werden. Gleichzeitig soll Wirtschaftswachstum und Wohlstand in einer alternden Gesellschaft auch in Zukunft gesichert werden. So steht es auch im jüngst veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2010.

Wer ist überhaupt von der Rente mit 67 betroffen?

Kreikebohm: Die Rente mit 67 soll ab 2012 schrittweise eingeführt werden. Die Altersgrenze steigt dann Jahr für Jahr. Die am Ende gültige Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt dann ab 2029 - also erst in 18 Jahren. Sie betrifft die heute 46-Jährigen und Jüngeren. Ältere können ihren Rentenbeginn mit dem "Rentenbeginnrechner" auf www.deutsche-rentenversicherung.de ausrechnen.

In welchem Alter gehen heute Arbeitnehmer in Rente?

Kreikebohm: Rentenversicherte gingen 2009 im Durchschnitt mit 63,2 Jahren in Rente. 1997 betrug das Durchschnittsalter nur 62,1 Jahre. Der Anstieg ist auf mehrere Rentenreformen in den 90er Jahren zurückzuführen. Die Gesetze beendeten die bis dato vorherrschende Frühverrentungspolitik. Kernelement war die Einführung von Rentenabschlägen für Menschen, die sich vor dem regulären Rentenalter von 65 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschiedeten. Die "Rente mit 67" ist also nicht die erste Reform in diese Richtung.

Apropos Abschläge: Die Statistik zeigt, dass der Anteil der Renten mit Abschlägen in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Woran liegt das?

Kreikebohm: Das ist richtig. Der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen betrug 1997 0,3 Prozent. 2009 stieg dieser Anteil auf 45,3 Prozent. Der Grund hierfür liegt in zahlreichen Übergangsregelungen, die im Zuge der Einführung der Abschläge vereinbart wurden. Davon besonders betroffen sind die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sowie die Altersrente für Frauen, die bis einschließlich 1951 geboren wurden.

Sollten Betroffene jetzt aktiv werden, damit sie weiterhin früher in Rente gehen können?

Kreikebohm: "Aktiv" in dem Sinn, dass sie sich informieren sollten. Der Kreis derjenigen, die jetzt noch von Übergangsregelungen Gebrauch machen können, wird immer kleiner. Wer sich informieren möchte, kann eine unserer Beratungsstellen besuchen oder das kostenlose Servicetelefon anrufen: 0800 1000 4800.

Was brauchen die Berater dazu?

Kreikebohm: Die Sozialversicherungsnummer ist hilfreich. Sie steht entweder auf dem Gehaltszettel oder auf der Renteninformation. Auf der können die Empfänger übrigens schon seit langem ihren voraussichtlichen Rentenbeginn nachlesen. Wer keine zur Hand hat, kann auch diese gleich telefonisch bestellen.

Ist durch die "Rente mit 67" nun generell Schluss mit vorzeitiger Rente?

Kreikebohm: Nein. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann auch in Zukunft früher in Rente gehen.

Hinzu kommen Sonderregelungen: So dürfen besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird zudem stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird um zwei auf 62 Jahre angehoben. Schwerbehinderte Menschen können frühestens mit 62 bei Abschlägen von 10,8 Prozent in Rente gehen. Auch zu diesen Sonderregeln berät die Deutsche Rentenversicherung gerne.

Die Anhebung der Altersgrenzen war und ist politisch umstritten. Herrscht jetzt Ruhe an der Rentenfront?

Kreikebohm: Ich bedaure ein wenig, dass die Diskussion um die Rente mit 67 alle anderen Themen überragt. Wir müssen uns aber auch um andere Themen kümmern: Die unzureichende Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der zweiten und dritten Säule, die Einbeziehung der Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, das mittel- bis langfristige drohende Problem der Altersarmut und die aus meiner Sicht notwendige Flexibilisierung des Renteneintritts.

Themenhinweise:

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Autor: Michael John

Zuletzt aktualisiert am 25.11.2010

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