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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Helfer im Hintergrund

Anmelden und entspannen. Mit dem Haushaltsscheck sind private Arbeitgeber auf der sicheren Seite und können sogar Geld sparen. Ulrich Pott, für die Minijob-Zentrale zuständiger Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), erklärt wie es geht.

  • Ulrich Pott

Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln arbeiten 95 Prozent der Haushaltshilfen schwarz. Woran liegt das?

Ulrich Pott: Vielfach nehmen die Privathaushalte an, dass es zu kompliziert und zu teuer ist, ehrlich zu sein und die Haushaltshilfe anzumelden.

Beides ist falsch. Die Meldung ist nicht kompliziert. Sie füllen lediglich eine vereinfachte Meldung - den Haushaltsscheck - aus. Den Haushaltsscheck können Sie im Internet downloaden oder online ausfüllen. Es gibt den Scheck auch als Papiermeldung und Sie können ihn bei uns auch telefonisch anfordern.

Teuer wird die Anmeldung auch nicht. In sehr vielen Fällen hat der Privathaushalt nach der Anmeldung weniger Kosten als vorher, weil die steuerliche Förderung höher sein kann als die zusätzlichen Abgaben. Ehrlichkeit macht sich hier sogar bezahlt!

In vielen Fällen steuert aber auch die Haushaltshilfe die Nichtanmeldung, weil sie zum Beispiel Sozialleistungen bezieht. Hier wird der Staat nicht nur um die Abgaben, sondern auch um überzahlte Sozialleistungen betrogen.

Was kostet mich die Anmeldung als Arbeitgeber?

Ulrich Pott: Zunächst zahlen Sie 14,27 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts an Abgaben an die Minijob-Zentrale. Damit haben Sie Steuern, Kranken-, Renten und Unfallversicherungsbeiträge und sogar eine geringe Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung gezahlt.

Zu diesem Aufwand gibt es im Regelfall auch eine Gegenrechnung, denn die gesamten Kosten für die Haushaltshilfe - dazu gehören das Arbeitsentgelt, die Umlagen und die Kosten für die Unfallversicherung - sind mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar bis zu 510 Euro jährlich.
Verdient Ihre Haushaltshilfe 100 Euro monatlich zahlen Sie demnach an die Minijob-Zentrale 14,27 Euro. Ihr Gesamtaufwand beträgt somit 114,27 Euro im Monat beziehungsweise 1.371,24 Euro im Jahr.

Der Privathaushalt erhält 274,25 Euro als Steuergutschrift. Vom jährlichen Aufwand bleiben danach nur noch 1.096,99 Euro übrig.

Hätte der Privathaushalt die Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, hätte er bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 100 Euro jährlich 1.200 Euro aufgewandt, also über 100 Euro mehr. Wie schon gesagt, der Ehrliche wird belohnt, er hat in diesem Beispiel mehr als 100 Euro zusätzlich in der Geldbörse.

Ja, und dann gibt es ja die Arbeitgeberversicherung, die Entgeltfortzahlungsversicherung. Wird Ihre Haushaltshilfe krank oder bekommt sie ein Kind, erstatten wir Ihnen einen Teil der Entgeltfortzahlung.

Was kann ich tun, wenn meine Haushaltshilfe nicht angemeldet werden will, weil sie zum Beispiel mehrere Jobs nebeneinander hat?

Ulrich Pott: Auf keinen Fall schwarz weiterbeschäftigen.

Sie verzichten nicht nur auf die steuerliche Förderung, sie setzen sich darüber hinaus nicht kalkulierbarer Risiken aus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und kann mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sofern ein Arbeitsunfall - auch ein Wegeunfall - passiert, könnte Sie die Unfallversicherung in Regress nehmen. Dieses finanzielle Risiko können Sie nicht abschätzen, denn alle entstehenden Kosten könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sie haben keine Möglichkeit die Aufwendungen auf einen Dritten, zum Beispiel Ihre Haftpflichtversicherung, abzuwälzen.

Sie müssen Ihrer Haushaltshilfe die Vorteile der Anmeldung aufzeigen: Sie erwirbt unter anderem Rentenansprüche, es besteht ein offizieller Unfallversicherungsschutz. Ziehen diese Argumente nicht, trennen Sie sich von ihrer Haushaltshilfe.

Hat das Konsequenzen für mich, wenn meine angemeldete Haushaltshilfe keine Minijobberin ist, sondern mehr als 400 Euro im Monat verdient?

Ulrich Pott: Dann ist die Minijob-Zentrale nicht mehr zuständig, denn das Haushaltsscheckverfahren kann dann nicht mehr angewandt werden. Die Haushaltshilfe ist dann im "normalen" Melde- und Beitragsverfahren bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse anzumelden. Auch müssen dann separate Meldungen an das Finanzamt und an die Unfallversicherung erfolgen.

Ist die Knappschaft die gewählte Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit die Meldungen zur Krankenkasse über das Internetangebot der Knappschaft online vorzunehmen. Die anderen Krankenkassen bieten ähnliche Unterstützungen

Was kann ich als Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale erwarten?

Ulrich Pott: Wir sind der geräuschlose Helfer im Hintergrund. Sie teilen uns das ausgezahlte Arbeitsentgelt mit, alles andere erledigen wir für Sie.

Wir erstellen alle Meldungen zur Sozialversicherung, damit das Rentenkonto Ihrer Haushaltshilfe um die entsprechenden Beitragszahlungen angereichert wird. Halbjährlich stellen wir Ihnen die von uns berechneten Abgaben in Rechnung und buchen diese von Ihrem Girokonto ab. Einmal jährlich erhalten Sie von uns Ihre Steuerbescheinigung, die für Sie ja bares Geld ist.

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 25.08.2010

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