112 und dann?
Patientenberaterin Johanna de Haas über Risiken und Nebenwirkungen des Notrufs, Kostenübernahme bei Krankentransporten und den Grundsatz "Zeit ist Hirn"
Johanna de Haas
"Wenn ich Brustschmerzen habe und befürchte, es könnte ein Herzinfarkt sein, gibt es überhaupt keine Diskussion: Ich rufe 112. Und dann werde ich gegebenenfalls mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren - und zwar direkt an die richtige Stelle." Das sagt Johanna de Haas, Ärztin und Mitarbeiterin der Unabhängigen Patientenberatung in Gießen. ihre-vorsorge.de fragte sie, worauf beim Notruf zu achten ist.
Lieber einmal zu viel 112 wählen als einmal zu wenig - ist dieser Slogan richtig?
Johanna de Haas: Auf jeden Fall - und zwar so schnell wie möglich. Bei Schlaganfällen gibt es beispielsweise den Grundsatz "Time is brain", Zeit ist Gehirn. Das bedeutet: Je schneller Sie ins Krankenhaus kommen, desto mehr Teile Ihres Gehirns können gerettet werden. Da kommt es auf jede Minute an.
Also nicht erst beim Hausarzt anrufen und fragen?
Johanna de Haas: Wenn mir selbst mein eigener Zustand oder der Zustand meines Partners als kritisch vorkommt: Niemals. Da geht viel zu viel Zeit verloren. Wenn es aber um höheres Fieber bei einem grippalen Infekt geht, kann ich natürlich den Hausarzt anrufen oder abends den örtlichen Bereitschaftsdienst. Die Telefonnummer finde ich vorne im Telefonbuch und jeden Tag in der Tageszeitung. Und googeln können Sie die Nummer auch einfach, geben Sie "Ärztlicher Bereitschaftsdienst" und Ihren Wohnort ein.
Was geschieht denn, wenn ich 112 anrufe?
Johanna de Haas: Dann meldet sich die örtliche Rettungsleitstelle, nimmt den Notruf entgegen und setzt ggf. den Notarzt, einen Rettungswagen, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Polizei oder andere Notfalldienste ein. Wenn ich 112 anrufe, muss ich genaue Informationen geben, was los ist. Also gegebenenfalls erklären: "Hier liegt eine hilflose Person und ich spüre nur ganz schwach den Puls". Die genaue Adresse muss ich angeben. Wenn Sie jemanden auf der Straße finden, müssen Sie nicht nur den Straßennamen mitteilen, Sie brauchen auch die genaue Hausnummer.
Und dann ist der Notarzt in einer Viertelstunde da?
Johanna de Haas: Es sollte schneller gehen. Das Ziel ist es, bundesweit die Acht-Minuten-Marke zu schaffen. Wenn Ihnen eindeutig klar ist, dass es um eine lebensbedrohliche Situation geht, sollten Sie das auch am Telefon sagen. Dann kommt der Notarzt unter Umständen noch einen Tick schneller.
Und mit dem Notarzt kommt der Rettungswagen?
Johanna de Haas: Oft kommt erst der Notarzt und dann etwas später der Rettungswagen, denn der ist weniger wendig.
Muss der Rettungswagen mitkommen?
Johanna de Haas: Er muss nicht, er wird es aber in der Regel - schon vorsorglich. Denn in den meisten Fällen wird es nach dem Notarzteinsatz zu einer stationären Aufnahme im Krankenhaus kommen.
Und wenn sich der Notfall dann doch nicht als so dramatisch herausstellt?
Johanna de Haas: Dann ist es so. Da sollte man sich drüber freuen. Das können Ärzte vorab nicht beurteilen - und Laien erst recht nicht.
Ich muss als Anrufer dann also nicht damit rechnen, dass ich für den Einsatz zahlen muss?
Johanna de Haas: Nein. Als gesetzlich Versicherter auf keinen Fall. Ganz anders ist die Sache, wenn ich völlig grundlos den Notarzt anrufe. Da ist mir der Fall bekannt, dass jemand, um seine Nachbarn zu ärgern, nachts den Notarzt zu diesen bestellt hat. So etwas ist strafbar.
Und was ist mit den Kosten des Rettungswagens?
Johanna de Haas: Wenn der Rettungswagen den Patienten ins Krankenhaus bringt, kommt die Krankenkasse hierfür auf.
Und wenn der Patient dann doch zu Hause bleibt?
Johanna de Haas: Dann kann es Probleme mit der Kostenübernahme geben. Mir selbst ist der Fall eines Epileptikers bekannt, der einen epileptischen Anfall hatte. Bekannte von ihm, die das miterlebten, riefen sofort die 112 an. Als der Notarzt kam, war der Anfall vorbei - und ein Transport ins Krankenhaus nicht mehr nötig. In diesem Fall gab es ein Problem mit der Kostenübernahme.
Also sollte man sich dann vom Rettungswagen doch besser ins Krankenhaus bringen lassen?
Johanna de Haas: In dem Fall, über den das Bundessozialgericht Ende 2008 entschieden hat (siehe dazu auch Rechtsquelle am Textende; Anmerkung der Redaktion), wäre das wohl aus medizinischer Sicht ohnehin angeraten gewesen. Und nach dem Tenor des Gerichtsurteils wäre dies auch aus Kostengründen sinnvoll gewesen. Deshalb bringen in manchen Regionen Rettungsdienste möglichst jeden ins Krankenhaus, auch wenn es medizinisch nicht notwendig wäre - nur um einem Streit um die Kostenübernahme aus dem Wege zu gehen.
Solche Probleme kann man auch vermeiden, indem man selbst schnell ins Krankenhaus fährt ...
Johanna de Haas: Das sollte man nie tun. Selbst fahren ohnehin nicht, weil man unter Umständen gar nicht heil im Krankenhaus ankommt. Und auch der Partner oder die Kinder sollten im Notfall niemanden auf eigene Faust mit dem Auto ins Krankenhaus bringen. Da haben Sie unter Umständen schon Schwierigkeiten, vom Pförtner durchgelassen zu werden. Und dann suchen Sie die Ambulanz. Und wenn Sie die gefunden haben, steht - anders als wenn der Rettungswagen kommt - kein Team bereit, um Sie sofort an die richtige Stelle zu bringen. Da geht viel zu viel Zeit verloren. Wie gesagt: "Time is brain."
Sie arbeiten als Ärztin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands - was ist das eigentlich?
Johanna de Haas: Wir sind ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Gesellschafter der UPD sind der Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund unabhängige Patientenberatung. Gefördert werden wir vom GKV-Spitzenverband. Wir beraten sowohl bei medizinischen Fragen als auch bei rechtlichen Problemen - etwa mit der Krankenkasse. Die UPD berät alle Bürger kostenlos - egal ob sie gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert sind.
Urteil Bundessozialgericht zu "Leerfahrten"
Zum Problem der Leerfahrten gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. November 2008. Dabei ging es um eine Frau, die starke Brustschmerzen und Schmerzen und Schwierigkeiten beim Atmen hatte. Das veranlasste ihre Mutter dazu, wegen eines Herzinfarkt-Verdachts den Rettungsdienst anzurufen. Auch der Notarzt hielt einen Herzinfarkt für möglich. Die Patientin lehnte es jedoch ab, sich mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus bringen zu lassen. Daraufhin lehnte die Krankenkasse die Übernahme der Rettungswagenkosten ab. Zu Recht, wie das Bundessozialgericht befand. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gebe es keinen Passus, nach dem auch Beförderungsfahrten gezahlt werden müssen, die gar nicht stattgefunden haben (Aktenzeichen B 1 KR 38/07 R). Deshalb blieb die Frau in diesem Fall auf den Kosten sitzen.
Eine bundeseinheitliche Regelung zu solchen Leerfahrten gibt es nicht. "Das wird von Ländern und Kommunen regional unterschiedlich gehandhabt", erklärt Claudia Widmaier vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich müsse eine gesetzliche Krankenkasse für die Kosten einer Leerfahrt im Rahmen eines Notarzt-Einsatzes jedenfalls nicht aufkommen.
Denn nach § 60 SGB V werden Fahrkosten nur dann übernommen, wenn sie in Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung stehen. Und diese habe bei einer Leerfahrt ja gar nicht stattgefunden. Von daher könne es dazu kommen, dass die Versicherten eine solche Leerfahrt selbst bezahlen müssen.
Weitere Informationen:
- unabhaengige-patientenberatung.de
Die 21 regionalen Beratungsstellen der UPD finden Sie im Internet unter dieser Adresse. Die Patientenberatung ist über die kostenlose Nummer 0800 0117722 (Beratung bei Anruf aus dem Festnetz kostenfrei; Beratung für Anrufer aus dem Mobilfunknetz unter 0176 888 600 61 zu den üblichen Mobilfunktarifen) von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr erreichbar.




