Leben spenden
Ein Organspendeausweis ist eine ganz private Entscheidung. Rolf Winkel hat sich lange mit dem Thema auseinandergesetzt.
Rolf Winkel
Niemand soll in Deutschland zur Organspende gezwungen werden - darüber sind sich alle Bundestagsfraktionen einig. Doch künftig soll mit mehr Nachdruck für die Spende geworben werden. "Richtig so" findet Sozialexperte Rolf Winkel im Interview mit ihre-vorsorge.de. Denn immer noch sterben viele Menschen, weil sie vergeblich auf Spenderorgane warten.
Eine persönliche Frage an Sie: Haben Sie einen Organspenderausweis?
Rolf Winkel: Ja. Heute morgen, vor unserem Gespräch, habe ich mir in der Apotheke einen Organspenderausweis geholt, ihn ausgefüllt und in meine Brieftasche gesteckt.
Hat es Sie Überwindung gekostet?
Rolf Winkel: Etwas schon. Denn das Thema hat natürlich mit dem Tod zu tun, das schiebt man - so geht es wohl nicht nur mir - gerne in eine unbestimmte Zukunft. Doch ich selbst habe einen Verwandten, der mit einer Spenderniere nun schon mehr als zehn Jahre lebt und ohne Organspende wohl längst unter der Erde läge.
Was ist überhaupt eine Organtransplantation?
Rolf Winkel: Dabei handelt es sich um das Verpflanzen von funktionstüchtigen Organen beziehungsweise Geweben eines Verstorbenen, unter Umständen aber auch eines Lebenden auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen. Das Wort "transplantieren" stamm aus dem Latein: "transplantare" bedeutet "verpflanzen".
Welche Organe und Gewebe kann man spenden?
Rolf Winkel: Einige Organe sowie Gewebe können Sie nach Ihrem Tod spenden. Das sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Vor allem für eine Niere und einen Teil der Leber kommt unter bestimmten Umständen auch eine Lebendspende in Betracht.
Wer darf "lebend spenden"?
Rolf Winkel: Das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz erlaubt die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (zum Beispiel Eltern oder Geschwister des Empfängers) sowie unter Ehepartnern, Verlobten oder zu Gunsten anderer Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Bekannt geworden ist der Fall des ehemaligen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier, der seiner Ehefrau 2010 eine Niere gespendet hat. Nebenbei gesagt: In solchen Fällen besteht für den Spender Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse des Organempfängers kommt dann für sein Krankengeld auf.
Wie wird ausgeschlossen, dass bei der Transplantation Geschäfte gemacht werden?
Rolf Winkel: Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt. Ebenso ist verboten, Organe oder Gewebe, die "Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen", so Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes.
Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Deshalb gibt es auch keine finanzielle Entschädigung für den Organspender. Um jeden Missbrauch bei einer Lebendspende zu verhindern, muss eine Gutachterkommission vor der Organentnahme prüfen, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Spender nicht freiwillig eingewilligt hat, oder ob mit dem Organ gar verboten Handel getrieben wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Lebendspende ausschließlich ein Akt der Nächstenliebe und Fürsorge zwischen sich besonders nahestehenden Personen ist.
Was gilt für Organspenden nach dem Tod?
Rolf Winkel: Zur Durchführung einer Organverpflanzung ist nach Paragraf 3 des Transplantationsgesetzes die Einwilligung des Spenders erforderlich. Wer sich für eine Organspende im Falle des Todes zur Verfügung stellen möchte, sollte dies am besten durch Ausfüllen eines Organspendeausweises dokumentieren. Den sollte man nach Möglichkeit immer bei sich führen. Zudem sollte man die nächsten Angehörigen über seine Spende-Bereitschaft informieren.
Und wenn keine schriftliche Einwilligung vorliegt ...
Rolf Winkel: Dann kann der Arzt den nächsten Angehörigen des potenziellen Spenders befragen, ob ihm bekannt ist, dass der Verstorbene bzw. Sterbende eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende abgegeben hat. Diese müssen versuchen, in bestem Wissen den Willen der oder des Verstorbenen zu beachten. Damit sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende zu machen und darüber zu sprechen.
Wie kann ich sicher sein, dass meine Organe erst dann entnommen werden, wenn ich tatsächlich tot bin?
Rolf Winkel: Der Hirntod muss von zwei Ärzten - unabhängig voneinander - festgestellt werden. Hier gelten härtere Regeln als bei der Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Verstorbenen.
Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zur widerrufen?
Rolf Winkel: Natürlich, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreißen. Die geänderte Entscheidung - wie auch immer sie aussieht - sollte in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauenspersonen über die neue Entscheidung zu informieren.
Kann man die Organspende eingrenzen - auf bestimmte Organe oder bestimmte Personen?
Rolf Winkel: Nein. Bei einer Spende im Todesfall ist das nicht erlaubt. Die Empfänger der Organe werden allein nach medizinisch begründeten Regeln, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, bestimmt.
Dagegen kann man im Organspendeausweis ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken, indem man das entsprechende Feld im Organspendeausweis ankreuzt und ggf. den betreffenden Text ergänzt.
Wie sieht der Organspendeausweis aus?
Rolf Winkel: Der Ausweis enthält neben den persönlichen Daten - wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift - die Möglichkeit, wahlweise durch Ankreuzen zu erklären,
- dass ich im Falle meines Todes mit einer Organspende einverstanden bin,
- dass ich mit einer Organspende einverstanden bin, aber bestimmte Organe/Gewebe ausgenommen sein sollen,
- dass ich nur für bestimmte Organe/Gewebe die Spende genehmige,
- dass ich einer Organspende nicht zustimme,
- dass ich diese Entscheidung einer bestimmten Person übertrage.
Wie soll demnächst mit Nachdruck für die Spende geworben werden?
Rolf Winkel: In Berlin hat man sich parteiübergreifend auf eine so genannte "Entscheidungslösung" geeinigt. Das heißt: jeder soll vor die Entscheidung gestellt werden, ob er zum Organspender werden möchte oder nicht. Wer sich partout nicht entscheiden will, muss dies allerdings auch künftig nicht tun. Irgendwelche Sanktionen wird es nicht geben.
Mehr Informationen
- www.organspende-info.de
Unter dieser Adresse können sich Interessierte einen Organspendeausweis herunterladen. Es gibt ihn aber auch in Arztpraxen, Apotheken und bei Krankenkassen.




