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Pflege absichern

Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz. Ganz billig ist die Police nicht. Tipps für die Auswahl.

  • Oliver Mest

Die gesetzliche Pflegeversicherung alleine reicht oft nicht aus, um alle Kosten zu decken, wenn Menschen pflegebedürftig werden. Das liegt vor allem daran, dass es nur Pauschalzahlungen gibt, deren Höhe von der Pflegestufe abhängt - und nicht von den tatsächlichen Kosten. Private Vorsorge kann also sinnvoll sein, Oliver Mest, Chefredakteur von optimal-absichern.de.

Warum ist es so wichtig, privat vorzusorgen?

Oliver Mest: Aus 2 Gründen. Zum einen kann nur eine private Zusatzversicherung sicherstellen, dass Sie sich im Alter die Pflege leisten können, die Sie wirklich haben wollen - und das, ohne Ihr gesamtes Vermögen oder die Rente einzusetzen. Zum anderen schützt die Zusatz-Police vor der "Pflege-Falle", in die Angehörigen von Pflegebedürftigen reintappen können.

Was ist das, die "Pflege-Falle"?

Oliver Mest: Ein Mechanismus, der vielen von uns erst zu spät bewusst wird. Wenn die eigenen finanziellen Mittel wie die Rente oder Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege zudecken, wird sich das Heim an das Sozialamt wenden. Der Betroffene wird dann einen Antrag auf staatliche Unterstützung stellen müssen und der Staat bezuschusst den Heimplatz. Gleichzeitig wird sich das Sozialamt dann aber den Unterhaltsanspruch des Pflegebedürftigen gegen dessen Kinder abtreten lassen. Was das heißt, können Sie sich vorstellen: Sie müssen als Kind mit Ihrem Unterhalt die fehlenden Heimkosten abdecken. Und das kann sehr teuer werden, denn gerade bei schweren Pflegefällen kann monatlich schnell eine Deckungslücke von bis zu 2.000 Euro auftreten, die Sie als Unterhaltsverpflichteter gegebenfalls decken müssen.

Wie hilft da die private Pflegezusatzversicherung?

Oliver Mest: Sie schließt diese finanzielle Lücke und macht damit der "Pflege-Falle" den Garaus. Entweder zahlt die Versicherung als Tagesgeld-Police einen festen Tagessatz, der unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ausgezahlt wird. Sie können so ein Extra-Pflege-Geld von bis zu 100 Euro am Tag absichern, das Sie dann für die Pflegekosten einsetzen können. Bei der Pflegekostenpolice erhalten die Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder bekommen einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen. Wie viel genau das ist, können sie je nach Vertragsgestaltung selbst festlegen. Obergrenze ist meist das Doppelte der gesetzlichen Leistung.

Welche Lösung ist besser?

Oliver Mest: Das kann man pauschal nicht sagen. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim.

Was kostet der private Zusatzschutz?

Oliver Mest: Auch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Kosten hängen vor allem vom Geschlecht, vom aktuellen Gesundheitszustand sowie vom Eintrittsalter ab. Im Grundsatz gilt natürlich: Junge, gesunde Menschen zahlen mehr als ältere, die sich erst spät zum Einstieg entschließen und ggf. schon Vorerkrankungen mitbringen. Um mal einen Anhaltspunkt zu haben: Wer mit Mitte 30 eine solche Versicherung abschließt, wird bei einem Tagesgeld von 80 Euro meist 20 bis 30 Euro im Monat zahlen.

Sind die Anbieter mit ihren Leistungen vergleichbar?

Oliver Mest: Keinesfalls! Gute Anbieter verzichten zum Beispiel auf lange Wartezeiten, nach deren Ablauf es erst überhaupt Leistungen gibt. Schlechte Anbieter schreiben hier Wartezeiten von bis zu drei Jahren in den Vertrag. Faire Verträge sehen auch vor, dass die Pflegebedürftigkeit nicht immer wieder von einem Arzt festgestellt werden muss - sie orientieren sich einfach an die Einschätzung der gesetzlichen Pflichtversicherung. Außerdem sollten die Verträge im Falle eines Falles eine Beitragsbefreiung vorsehen, damit Sie nicht trotz Pflegebedürftigkeit weiter Beiträge zahlen müssen. Die einzelnen Leistungsmerkmale finden Sie aber auch in unserer Broschüre zum Thema, die Sie hier herunterladen können.

Noch einmal zurück zum Stichwort "Unterhaltspflicht" - wenn es keine Zusatzversicherung gibt und das Sozialamt tritt an mich heran, wie verhalte ich mich?

Oliver Mest: Nun, da Sie eine Auskunftspflicht haben, macht Mauern wenig Sinn. Sie müssen Ihre finanziellen Verhältnisse offen legen, damit das Amt prüfen kann, ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Die Auskunftspflicht trifft in erster Linie die unterhaltspflichtigen Angehörigen ersten Grades - also bei älteren Menschen vor allem die Kinder.

Aber auch Ehepartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen auf Anforderung ihre finanzielle Situation offenlegen. Denn ein Ehepartner und Lebenspartner kann zwar nicht zum Unterhalt für die Schwiegereltern herangezogen werden, sein Einkommen ist jedoch für die Berechnung der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes wichtig - es geht also um das Familieneinkommen.

Wichtig ist aber so oder so: Sie sollten nicht die Berechnungen des Sozialamtes ungefragt hinnehmen. Denn unterhaltspflichtig sind Sie nur, wenn Sie finanziell leistungsfähig sind. Sie müssen also selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Und das bedeutet: Von dem anrechenbaren Einkommen werden hohe Freibeträge abgezogen. Nur von dem, was danach übrig bleibt, müssen Sie 50 Prozent als Unterhalt abtreten.

Wenn ich etwas zahlen muss, kann ich das dann steuerlich geltend machen?

Oliver Mest: Ja, das Finanzamt greift Ihnen unter die Arme. Allerdings müssen Sie bei der steuerlichen Anerkennung einige Spielregeln beachten: Wenn Sie Ihre Eltern unterstützen, ist das bis maximal 8.004 Euro pro Elternteil möglich. Die Grenze gilt allerdings nur, wenn der unterstützte Elternteil nicht selbst anrechenbares Einkommen hat. Anrechenbar ist dabei alles, was nach Abzug einer Kostenpauschale von 180 Euro über 624 Euro jährlich hinausgeht. Jeder Cent mehr wird von den 8.004 Euro abgezogen, die Sie geltend machen können.

 

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Autor: Oliver Mest

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2011

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