Kurzarbeit
Kurzarbeit boomt. Für 700.000 Beschäftigte haben bundesdeutsche Betriebe im Februar 2009 Kurzarbeit angemeldet. Im gleichen Monat des Vorjahrs waren es ganze 15.200. Wie funktioniert Kurzarbeit und was bringt sie für die betroffenen Arbeitnehmer?
Kurzarbeit - so geht es
Wenn in Ihrem Betrieb die Arbeit ausgeht, rechnen Sie vermutlich mit Entlassungen und befürchten Ihren Job zu verlieren. Schlimm für Sie, aber auch für Ihren Arbeitgeber weil er, wenn sich die Aufträge wieder einstellen, mühsam neues Personal beschaffen und für dessen Einarbeitung sorgen muss. Kurzarbeit (also die Kürzung von Arbeitszeit und Lohn) soll die Lösung für dieses "doppelte Problem" sein.
Einkommen bei Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld und häufig auch ein Zuschuss des Arbeitgebers hierzu sorgen dafür, dass sich Ihre finanziellen Einbußen in Grenzen halten.
Nebenjob
Wer bereits vor dem Eintritt der Kurzarbeit einen Nebenjob ausübt, hat gut Lachen: Die Einkünfte aus dem Job werden dann nicht aufs Kurzarbeitergeld angerechnet.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Versicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bleibt ohne jede Abstriche erhalten. Das gilt auch für privat Versicherte. Diese sind bei Kurzarbeit gesetzlich Versicherten gegenüber sogar im Vorteil.
Arbeitslosenversicherung
Ob Ihr Arbeitsplatz durch Kurzarbeit tatsächlich gerettet werden kann, steht in den Sternen. Wichtig ist daher zu wissen: Sollten Sie nach dem Ende der Kurzarbeit doch Ihren Job verlieren, so haben Sie in der Regel noch Ihren vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gesetzliche Rente
Bei der Rente wirkt sich Kurzarbeit kaum aus - geringfügige Abstriche müssen Sie als Kurzarbeiter allerdings hinnehmen.
Elterngeld
Als schwangere Frau sollten Sie von Kurzarbeit am besten ausgenommen werden. Denn das spätere Elterngeld wird hierdurch gewaltig reduziert.
Steuern
Durch Kurzarbeit fließt weniger Einkommen. Dennoch kann der Bezug von Kurzarbeitergeld zu einer Steuernachforderung führen. Betroffene sollten Geld zurücklegen.
Kurzarbeitergeld-Rechner
Der durch den Verdienstausfall entstehende Lohnausfall wird zum Teil vom Staat ausgeglichen. Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie das Kurzarbeitergeld sowie den Nettolohn bei Kurzarbeit ermitteln.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





