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Einkommen bei Kurzarbeit

Ihr Einkommen setzt sich in der Zeit der Kurzarbeit aus folgenden zwei (beziehungsweise drei) Bestandteilen zusammen.

  1. Das Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung
  2. Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur
  3. Hinzu kommt möglicherweise ein Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers.

Entgelt aus Teilzeitbeschäftigung

Beispiel: Ihre Arbeitszeit wird um 50 Prozent reduziert - entsprechend niedriger fallen Ihre Bruttobezüge aus. Sie verdienen statt 2.500 Euro brutto nun 1.250 Euro.

Im Beispielfall ergeben sich, wenn Sie kinderlos sind, Steuerklasse 3 haben und kirchensteuerpflichtig sind 2009 folgende Netto-Werte:
Vor der Kurzarbeit: 1.850,67 Euro
In der Kurzarbeit: 995,40 Euro

Das sind rund 54 Prozent Ihrer vorherigen Nettobezüge.

Anmerkung: Möglich ist auch - was bislang der Ausnahmefall ist - "Kurzarbeit" Null. Ohne Teilzeitbeschäftigung gibt es dann natürlich auch keinen Teilzeitlohn.

Kurzarbeitergeld

Das KuG beträgt 60 Prozent (mit einem kindergeldberechtigten Kind: 67 Prozent) des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts.

Kurzarbeitergeld beantragt der Arbeitgeber für die betroffenen Arbeitnehmer. Zudem wird es an ihn überwiesen und er zahlt es an die Kurzarbeiter aus. Dabei können natürlich Fehler passieren. Deshalb tun Sie gut daran, selbst eine Kontrollrechnung zu machen. Dabei hilft der Kurzarbeitergeld-Rechner.

Sie müssen wissen, wie hoch Ihr so genanntes "Soll-Entgelt" wäre. Also das Gehalt, das Ihnen brutto ohne Kurzarbeit zustünde. Im Beispielfall wären dies 2.500 Euro. Als nächstes geben Sie ein, wie viel Ihr Arbeitgeber noch zahlt. Für den Beispielfall gilt hier Leistungssatz 2 (kinderlos) und Kurzarbeitergeld null.

So viel würde bei "Kurzarbeit Null" ausgezahlt - wenn Sie in der Kurzarbeit gar nicht arbeiten würden.

Wir unterstellen hier, dass Sie in der Kurzarbeit monatlich 1.250 Euro brutto verdienen. Für diesen Wert wird das Kurzarbeitergeld ermittelt (das "fiktive" KuG sozusagen). Dieses beträgt 513,16 Euro monatlich.

Damit kommen Sie in dieser Beispielrechnung in der Kurzarbeit auf insgesamt 1.508,56 Euro netto (995,40 Euro Nettolohn plus 513,16 Kurzarbeitergeld). Gegenüber Ihren vorherigen Nettobezügen in Höhe von 1.850,67 Euro ist dies ein Minus von 342,11 Euro bzw. von rund 18,5 Prozent.

Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers

Hinzu kommen unter Umständen noch Aufstockungsbeträge oder Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, die der Arbeitgeber zahlt. In einer Reihe von Tarifverträgen sind diese vorgesehen - so etwa in der Chemischen Industrie, in der für die Zeit der Kurzarbeit eine Aufstockung auf 90 Prozent des früheren Nettoarbeitsentgelts vorgesehen ist. Diese Aufstockungsbeträge werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet - solange in der Kurzarbeit überhaupt noch ein Entgeltausfall gegeben ist.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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