Gesetzliche Rente
Auch durch Zeiten von Kurzarbeit erwerben Sie - wie durch "normale" Beschäftigungszeiten - Rentenansprüche. Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt also in vollem Umfang erhalten. Dies gilt auch bei "Kurzarbeit Null" - also dann, wenn die Arbeit aus konjunkturellen Gründen völlig ruht.
Bei der Rentenhöhe müssen Sie allerdings geringfügige Abstriche hinnehmen. Die Rentenversicherungsbeiträge werden zum einen auf Grundlage des Kurzlohns in der verbliebenen Teilzeitarbeit abgeführt. Hier gelten keine Sonderregeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich - wie gewohnt - den normalen Beitrag. Sonderregeln gelten nur für die wegfallenden Arbeitsstunden. Für diese wird ein fiktives Arbeitsentgelt gebildet. Dafür wird die Differenz zwischen dem ursprünglichen Gehalt und dem Kurzlohn ermittelt. Beiträge zur Rentenversicherung (aber auch zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden auf Basis von 80 Prozent dieser Differenz gezahlt.
Beispiel: Sie leben im Saarland und haben zuletzt als Vollzeitbeschäftigter monatlich 3.000 Euro brutto verdient. 19,9 Prozent dieses Betrags wurden als Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. Monatlich waren dies 597 Euro. Diesen Betrag haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber geteilt.
In der Kurzarbeit verdienen Sie bei halbierter Arbeitszeit monatlich 1.500 Euro brutto. Auf dieser Grundlage werden - ganz normal - die Rentenversicherungsbeiträge berechnet. Monatlich sind dies - beim derzeitigen Beitragssatz von 19,9 Prozent - 298,50 Euro, die Sie sich wiederum mit Ihrem Arbeitgeber teilen.
Die Differenz zwischen dem vollen Gehalt und dem Kurzlohn beträgt in diesem Fall 1.500 Euro. 80 Prozent hiervon sind 1.200 Euro. Auf dieser Grundlage berechnen sich die Rentenversicherungsbeiträge fürs Kurzarbeitergeld. 19,9 Prozent von 1.200 Euro sind 238,80 Euro. Diesen Betrag überweist Ihr Arbeitgeber an die Rentenversicherung. Bis Ende 2010 trägt die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte hiervon.
Soweit die Kurzarbeits-Zeit für eine Qualifizierung genutzt wird, übernimmt die BA häufig sogar die vollen Sozialversicherungsbeiträge.
Für jeden Monat der Kurzarbeit fließen auf Ihr Rentenkonto damit statt 597 Euro nur (298,50 plus 238,80 =) 537,30 Euro. Die Beiträge fallen damit um genau zehn Prozent niedriger aus. Sollten Sie 2009 das ganze Jahr über kurzarbeiten, so würden hierdurch Ihre späteren monatlichen Rentenansprüche um genau 27,87 Euro steigen. Bei einem Jahr "normaler" Beschäftigung würde sich Ihr Anspruch bei der Rente dagegen um 30,96 Euro - also um rund drei Euro mehr - erhöhen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





