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Arbeitslosengeld 1

Wer arbeitslos wird und unter 55 Jahre alt ist, kann nur noch maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld 1 beziehen. Lediglich Arbeitnehmer, die 55 oder älter sind, erhalten die Versicherungsleistung noch länger und zwar höchstens bis zu 18 Monate, sofern sie

Neben dem Alter kommt es nämlich auch auf die Zeiten an, in denen Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Ausschlaggebend sind hier im Normalfall die letzten drei Jahre vor der Antragstellung. Nur wer in dieser für die Dauer des Leistungsanspruchs ausschlaggebenden Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 30 Monate versicherungspflichtig war, kann überhaupt mit einem längeren Bezug von Arbeitslosengeld 1 rechnen. In diesem Fall gibt es diese Leistung für 15 Monate. Um 18 Monate lang Arbeitslosengeld 1 beanspruchen zu können, müssen die Älteren innerhalb der letzten drei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ununterbrochen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug werden dabei mitgezählt.

Für Arbeitslose ab 55, die die erforderlichen Vorversicherungszeiten für das längere Arbeitslosengeld 1 nicht zusammenbekommen, gelten dieselben Regelungen zur Anspruchsdauer wie für Jüngere. Sie können die Leistung dann also - je nach ihren Vorversicherungszeiten - lediglich sechs bis zwölf Monate lang bekommen. Und gar kein Arbeitslosengeld 1 kann beanspruchen, wer in der für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschlaggebenden Frist von zwei Jahren keine zwölf versicherungspflichtigen Monate nachweisen kann.

Die Verschiebung Ihres Antrags kann sich lohnen

Wenn die Dauer Ihres Anspruchs ausgerechnet wird, sollten Sie vor allem dann aufpassen, wenn Sie in Kürze 55 Jahre alt werden. Entscheidend ist dabei nicht Ihr Alter am Tag der Entlassung. Es zählt vielmehr das Alter an dem Tag, an dem Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen (soweit an diesem Tag alle anderen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind). Dieses Datum wird in Ihrem Antrag vermerkt.

Wenn Sie kurz vor Ihrem 55. Geburtstag arbeitslos werden, sollten Sie genau kalkulieren. Falls Sie befürchten, dass Sie längere Zeit ohne Job bleiben werden, sollten Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 bis zu Ihrem Geburtstag aufschieben. Nach Paragraf 118 Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs können Sie, bis die Arbeitsagentur über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld 1 entschieden hat, noch bestimmen, dass Ihr Anspruch erst ab einem späteren Termin wirksam werden soll - etwa an Ihrem 55. Geburtstag. Dann erhalten Sie zwar bis zum Tag der Antragstellung keine Unterstützung, dafür können Sie aber später unter Umständen drei oder sechs Monate länger Arbeitslosengeld 1 erhalten. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie dann in der Wartezeit unter Umständen nicht krankenversichert sind. Sie sollten sich in diesem Fall daher auch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1
Versicherungsmonate innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung* Dauer des Anspruchs in Monaten
12 6
16 8
20 10
24 12
30** 15
36** 18

* davon müssen 12 Monate innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nachgewiesen werden
**Nur für Arbeitslose ab 55 Jahren

Alter Anspruch bleibt bestehen

Wie wird mit den Arbeitslosengeldansprüchen derjenigen verfahren, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem alten, bis zum 1. Februar 2006 geltenden Recht erworben haben, danach aber wieder ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen und dieses verlieren?

Beispiel: Hans P. wurde am 1. Oktober 2005 arbeitslos. Da er damals 57 Jahre alt war und eine lange Versicherungszeit nachweisen konnte, wurde ihm für 32 Monate Arbeitslosengeld 1 bewilligt. Der Kfz-Mechaniker hatte allerdings Glück im Unglück. Eine Firma, bei der er vor zehn Jahren schon einmal beschäftigt war, bot ihm nochmals einen Job an und zwar für den 1. Juli 2006. Bis zum diesem Zeitpunkt hatte Hans S. von seinem ursprünglichen Arbeitslosengeld-Anspruch neun Monate verbraucht - ihm blieb noch ein nicht verbrauchter Restanspruch auf 23 Monate Arbeitslosengeld 1.
Das Beschäftigungsverhältnis von Hans P. besteht auch im Mai 2007 noch - dennoch ist der Mechaniker unsicher und fragt: "Was passiert, wenn ich den neuen Job verliere?"
Grundsätzlich gilt: Hans P. wird bei einer erneuten Arbeitslosigkeit in aller Regel nicht schlechter gestellt als nach dem derzeit geltenden Recht. Denn Paragraph 434 l, Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs regelt, dass er dann in jedem Fall den noch nicht verbrauchten Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 beanspruchen kann: Also 23 Monate. Das gilt dann, wenn Hans P. vor dem Stichtag 1. Februar 2010 Arbeitslosengeld beantragt und zugleich vor diesem Tag alle Anspruchsvoraussetzungen für diese Leistung erfüllt.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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