Arbeitslosengeld 2 für Ältere
Viele ältere Arbeitslose sind auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen. Ob und wie viel sie als Hartz-4-Leistung erhalten können, hängt - anders als beim Arbeitslosengeld 2 - nicht von der Höhe ihres Einkommens vor der Arbeitslosigkeit, sondern allein von ihrer
Wer über höheres Vermögen verfügt oder einen verdienenden Ehepartner hat, geht deshalb meist leer aus. Allerdings: Für Arbeitslose, die 1947 oder früher geboren wurden, gelten großzügigere Vermögensregelungen. Wie hoch das frei verfügbare Vermögen sein darf, lässt sich nach der Formel "520 Euro x Lebensalter" errechnen. Zusätzlich steht den Betroffenen noch ein Alterssicherungsvermögen (etwa in Form einer Kapitallebensversicherung) in Höhe von 250 Euro pro Lebensjahr zu. Ein lediger 60-Jähriger beispielsweise kann durchaus gut 46.000 Euro an Vermögen besitzen und dennoch nach den Arbeitslosengeld-2-Spielregeln als bedürftig gelten.
Für diejenigen, die ab 1948 geboren wurden, gibt es demgegenüber keine Sonderregelungen mehr. Die Betroffenen dürfen - wie jüngere Hartz-4-Bezieher - 150 Euro pro Lebensjahr an frei verwertbarem Vermögen besitzen sowie zusätzlich noch ein Alterssicherungsvermögen bis zum Wert von maximal 250 Euro pro Lebensjahr. Für einen derzeit (2007) 59-Jährigen sind damit Rücklagen bis maximal 23.600 Euro erlaubt. Zusätzlich gilt Vermögen aus Riester-Verträgen in der Regel als anrechnungsfrei.
Ledigen Arbeitslosen steht der Regelsatz für allein Stehende zu, der bis Juni 2007 bei 345 Euro liegt (ab Juli 2007: 347 Euro). Zuzüglich muss das Amt die (angemessene) Warmmiete übernehmen. Weiterhin sind alle Bezieher von Arbeitslosengeld 2 kranken-, pflege- und rentenversichert. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 zählen für die Rente als vollwertige Pflichtversicherungszeiten. Hohe Ansprüche erwirbt hierdurch allerdings niemand: Zwölf Monate mit Arbeitslosengeld 2 erhöhen die spätere Monatsrente gerade mal um gut zwei Euro.
Eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer des Arbeitslosengeld-2-Bezugs gibt es nicht. Allerdings: Wer ab 1950 geboren wurde, muss - sobald er Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld hat - dieses in Anspruch nehmen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





