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Lohnkostenzuschuss

Seit 1. Mai 2007 gibt es höhere Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber. Diese sollen es Personalverantwortlichen schmackhaft machen, Ältere einzustellen. Denn die Einstellung wird mit einem Zuschuss der Arbeitsagentur "belohnt".

Bei den Lohnkostenzuschüssen wurden die Zugangsvoraussetzungen für Ältere gelockert. Wer jenseits der 50 und arbeitslos ist, kann auch dann per Zuschuss gefördert werden, wenn - außer dem Alter - keinerlei weiteren Vermittlungshemmnisse vorliegen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos war. Der Zuschuss beträgt mindestens 30 und darf maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen. Er soll sich nach den Eingliederungserfordernissen richten, was den Vermittlern einen großen Beurteilungsspielraum lässt. Für Schwerbehinderte kann er bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes ausmachen. Eine Förderung ist für mindestens zwölf und im Regelfall maximal 36 Monate möglich, für "besonders betroffene ältere schwerbehinderte Menschen" unter Umständen auch länger. Neu ist, dass Eingliederungszuschüsse nur dann gewährt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis für mindestens zwölf Monate begründet wird. Wie bisher gilt: Die Förderung ist dann ausgeschlossen, wenn die Einstellung bei einem Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer "während der letzten vier Jahre vor Förderbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war". Dies bestimmt Paragraf 221, Absatz 1, Nummer 2 des dritten Sozialgesetzbuchs.

Den Lohnkostenzuschuss muss der einstellende Arbeitgeber beantragen - und zwar vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

Darauf müssen Sie besonders achten:

  • Als Arbeitsuchender sollten Sie bei Vorstellungsgesprächen die Möglichkeit von Zuschüssen der Arbeitsagentur im Hinterkopf haben. Bringen Sie den Zuschuss aber nicht zu früh ins Gespräch - damit könnten Sie Ihre Bewerbung entwerten. Wenn Sie am Ende des Gesprächs eigentlich ein "gutes Gefühl" haben, aber gleichzeitig intuitiv ahnen, dass die Firma Ihnen gegenüber wahrscheinlich doch einen jüngeren Arbeitslosen oder jemanden, der gerade erst seinen Job verloren hat, vorziehen wird, können Sie von sich aus um ein kurzes "Schlusswort" zum Vorstellungsgespräch bitten. Schildern Sie Ihr Gefühl und Ihre Befürchtung ruhig offen und weisen Sie darauf hin, dass die Arbeitsagentur im Falle Ihrer Einstellung Zuschüsse zahlen kann. Falls die Firma Interesse zeigt, sollten Sie sich sofort mit Ihrem Arbeitsvermittler in Verbindung setzen. Dieser wird sich dann an das Unternehmen wenden.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

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  • Beratungsstellensuche

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