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Weiterbildung

Die neuen Regeln sollen am besten verhindern, dass Ältere überhaupt ihren Job verlieren. Dazu soll unter anderem eine bessere Weiterbildung von älteren Beschäftigten beitragen.

Ein Beispiel, wie das funktionieren kann: Erika Santel* (46) ist seit 30 Jahren Arzthelferin. Sie liebt ihren Job: "Ich habe eben gern mit Menschen zu tun, vor allem mit Älteren." Was sie allerdings nicht mag, ist die EDV. Um die Praxissoftware macht sie deshalb einen weiten Bogen. Diesen Teil der Arbeit hat bislang ihre junge Kollegin übernommen. Stress in der Praxis und Unstimmigkeiten mit dem Chef gibt es allerdings immer dann, wenn Erika Santel in der Urlaubszeit die Praxis alleine organisieren muss - ohne mit der EDV klarzukommen.

Genau für solche Fälle ist die neue Weiterbildungsförderung vorgesehen. Die Arbeitsagenturen können nun für Arbeitnehmer ab 45 in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten die Kosten einer Weiterbildung übernehmen - bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Für Frau Santel käme etwa eine Anpassungsfortbildung mit den Modulen "EDV-gestützte Praxisverwaltung" und "Abrechnungswesen" in Frage. Beantragen muss sie (und nicht der Arbeitgeber) diese Förderung bei der örtlichen Arbeitsagentur.

Für andere Ältere käme etwa ein Kurs zum sicheren Umgang mit dem PC, dem Office Paket und dem Internet in Frage. Denkbar ist auch etwa die Fortbildung einer Verkäuferin zur Verkaufsleiterin oder einer Altenpflegerin zur Wohnbereichsleiterin.

Für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung kommt zunächst einmal der Arbeitgeber auf. Der Lohn muss nämlich während der Weiterbildung weiter fließen - ebenso die Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann aber bei der örtlichen Arbeitsagentur für die Zeit, in der der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, Zuschüsse erhalten. Die Agentur kann den vollen Lohn übernehmen - einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Dies regelt Paragraf 235 c SGB 2I. Wichtig ist allerdings: Arbeitgeber müssen in jedem Fall zunächst in Vorleistung treten.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um Kann-Leistungen. Gerade bei den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt besteht die Gefahr, dass diese im Laufe des Jahres 2007 sinken - wenn die hierfür vorgesehenen Finanzmittel zur Neige gehen. Hier gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

So erfahren Sie, was vor Ort gefördert wird

Die einzelnen Dienststellen der Arbeitsagenturen fördern keineswegs alle Arten von Bildungsmaßnahmen, sondern nur diejenigen, deren Förderung ihnenarbeitsmarktlich sinnvoll erscheint. Diese Kurse werden dann in die so genannte "Bildungszielplanung" der örtlichen Arbeitsagenturen aufgenommen. Für Bildungsinteressenten ist es daher von großem Interesse zu erfahren, was genau vor Ort gefördert wird.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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