Wenig genutzte Wege der Jobsuche
Sich nicht nur auf Standardwege der Jobsuche zu beschränken, sich etwas Besonderes einfallen zu lassen. Das schlagen Berater älteren Arbeitslosen vor. Hier ein paar Tipps.
Einstieg per Praktikum
Praktika sind nicht nur etwas für Schüler und Studenten - auch Arbeitslosen kann über eine solche Veranstaltung der Wiedereinstieg gelingen. Warum nicht auch Älteren? "Betriebliche Trainingsmaßnahmen" heißen die Praktika offiziell. In der Praxis sind es für Unternehmen kostenlose Betriebspraktika. Diese können nach dem Gesetz bis zu zwölf Wochen dauern. In dieser Zeit können Unternehmen testen, ob Arbeit Suchende in den Betrieb passen. Die Praktikanten erhalten weiter Arbeitslosengeld - und sind über die Arbeitsagentur kranken-, pflege-, und rentenversichert. Völlig umsonst müssen sie nicht arbeiten. Ein Taschengeld dürfen und sollten die Unternehmen ihnen zahlen. Dieses wird - so die Rechtsauskunft der Bundesagentur für Arbeit - nicht auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet.
Ein Praktikum als Trainingsmaßnahme kann man beispielsweise am Ende eines Vorstellungsgespräch selbst ins Spiel bringen. "Mit diesem Vorschlag sollte man allerdings nicht zu früh kommen - denn damit entwertet man schnell die eigene Bewerbung", rät Teamleiterin Judith Hövels von der Arbeitsagentur Köln.
Das Angebot, ein Praktikum zu machen, sollte man nur dann vorbringen, wenn das Vorstellungsgespräch einigermaßen positiv gelaufen ist, man aber dennoch das Gefühl hat, dass sich die Firma letztlich für einen anderen Bewerber entscheiden wird. In dem Moment kann man vorschlagen: "Wir können doch gegenseitig ausprobieren, ob wir miteinander klar kommen - ganz unverbindlich." Ist die Firma mit einem betrieblichen Training einverstanden, so sollte man umgehend Kontakt mit seinem Arbeitsvermittler aufnehmen. Dieser regelt dann alles Weitere.
Wiedereinstieg per Nebenjob
Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, darf etwas hinzu verdienen - und zwar in Beschäftigungen mit weniger als 15 Arbeitsstunden in der Woche. "Man sollte sich dann aber einen Nebenjob suchen, den man wirklich ausüben möchte und in dem man für sich Perspektiven sieht", meint Christine Öttl vom Münchener Beratungsbüro "objektiv".
Die entscheidenden Fragen sind dabei, egal ob man einen Neben- oder Vollzeitjob sucht: Bei welchem Arbeitgeber wäre ich gern tätig? Wo kann ich meine Qualifikationen und besonderen persönlichen Eigenschaften gut nutzen? Was kann ich Betrieben bieten? Hat man diese Fragen geklärt, kann man ganz gezielt Initiativbewerbungen - auch für Nebenbeschäftigungen - an Unternehmen schicken oder dort direkt persönlich vorsprechen.
Zeigt ein Betrieb Interesse, sollte man schon in der Kurzbewerbung deutlich machen, dass man prinzipiell an einem festen Job mit längerer Arbeitszeit interessiert ist und den Nebenjob als eine Art Probephase ansieht, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennen lernen können. Gerade Klein- und Mittelbetriebe, die häufig eine flexible Personalpolitik pflegen, könnten daran interessiert sein, auf solche Weise Interessenten zu erproben.
Auf jeden Fall kann man so "einen Fuß in die Tür bekommen", wissen erfahrene Arbeitsvermittler. Der Nebenjob muss bei der Arbeitsagentur vor der Jobaufnahme angemeldet werden. In jedem Fall ist aber beim Arbeitslosengeld 1 ein monatlicher Verdienst von 165 Euro frei - zuzüglich der Werbungskosten, sprich der erforderlichen Ausgaben, etwa für den Weg zur Arbeit.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





