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Finanzen

02.02.12

Für den Strafzettel Steuern zahlen...

Chef darf Bußgelder nicht steuerfrei übernehmen.

Köln (dapd). Übernimmt der Chef einer Spedition Bußgelder von Fahrern, die wegen Überschreitung von Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten festgesetzt wurden, ist die Kostenübernahme Arbeitslohn, der zu versteuern ist. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Das Gericht begründete das vor allem damit, dass die Bußgelder nicht im betrieblichen Interesse entstanden seien. Denn ein Unternehmen muss seine betrieblichen Abläufe so ausrichten, dass es seine vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann. Deshalb kann die Firma ihre Mitarbeiter nicht zu schweren Verkehrsverstößen anhalten und damit auch noch steuerlich begünstigte Vorteile an die Mitarbeiter weitergeben.

Finanzgericht Köln: Aktenzeichen: 3 K 955/10

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