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Rente

25.11.11

Bundeszuschüsse für Rente steigen

2012 zahlt der Staat 81,6 Milliarden Euro an die Rentenversicherung. Keine Subvention.

Berlin/Bad Homburg (sth). 81,63 Milliarden Euro wird der Bund im kommenden Jahr für Leistungen der Rentenversicherung ausgeben. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Das sind rund 130 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf veranschlagt, aber 1,29 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2011.

Die Bundeszuschüsse stellen keine Subvention dar, sondern decken lediglich die Kosten für die der Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ab. Darunter fallen beispielsweise die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, Fremdrenten oder der Finanztransfer von West nach Ost."Jüngste Abschätzungen zeigen, dass die Höhe der Bundeszuschüsse in etwa der Höhe der Kosten für diese nicht beitragsgedeckten Leistungen entspricht", hatten die Rentenversicherer bei Bekanntwerden der vorläufigen Zahlen im August mitgeteilt.

Kindererziehung kostet Rentenversicherung 11,5 Milliarden Euro

Darüber hinaus erhält die Rentenversicherung Beiträge für Zeiten der Kindererziehung, die sich 2011 auf etwa 11,5 Milliarden Euro Euro belaufen. Daneben erstattet der Bund der Rentenversicherung die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen im Umfang von rund 4,0 Milliarden Euro.

Dazu kommen die Kosten, die dem Bund durch den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich des Defizits in der Knappschaftlichen Rentenversicherung entstehen. Diese betragen 2011 rund 6,0 Milliarden Euro. Eine Kürzung dieser Mittel hätte die Konsequenz, dass entsprechend auch die  Leistungen der Rentenversicherung reduziert werden müssten.

Zahlungen des Bundes sind gesetzlich geregelt

Hintergrund der steigenden Bundesmittel für die Rentenversicherung sind gesetzliche Vorgaben, die die Bundeszuschüsse quasi automatisch steigen lassen. Nach einer komplexen Formel, die unter anderem die Lohnentwicklung und den Rentenbeitragssatz einbezieht, werden die Leistungen des Bundes für die Rentenkasse jährlich angepasst. Dies soll unter anderem die Rentensteigerung unterfüttern, die ebenfalls der Lohnentwicklung folgt.

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Autor: Stefan Thissen

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